Unterwasser: Rechtsrockkonzert in Tennishalle konnte nicht verhindert werden
Von Samstag auf Sonntag (16.10.2016), in der Zeit zwischen 20 Uhr und 2 Uhr, ist in der Tennishalle ein Konzert für rechtsgerichtete Sympathisanten abgehalten worden.
Die Kantonspolizei St.Gallen sorgte während dem Anlass für die Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum.
Unsere Fachstelle wurde bereits vor einiger Zeit darüber informiert, dass ein solcher Anlass irgendwo in „Süddeutschland“ stattfinden soll. Es musste nicht von Anfang an damit gerechnet werden, dass die Schweiz als Veranstaltungsland gewählt werden könnte. Am Freitagnachmittag kam das Gerücht auf, dass das Konzert an einem Veranstaltungsort im Umkreis von 30 Fahrminuten ab Zürich stattfinden könnte. Dieses Gerücht konnte jedoch nicht weiter konkretisiert werden. Es ist üblich, dass die Veranstalter rechtsextremer Konzerte sich täuschender Manöver bedienen und erst kurz vor Veranstaltungsbeginn den effektiven Durchführungsort bekannt geben. Zudem wird akribisch darauf geachtet, dass das Wissen jeweils in einer kleinen Gruppe „eingeweihter Personen“ bewahrt wird. Dank der guten Zusammenarbeit diverser kantonaler Polizeikorps und der zuständigen Bundesbehörde gelang es im Lauf des Samstagnachmittags herauszufinden, dass das Konzert in Unterwasser durchgeführt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich bereits grössere Ansammlungen von Konzertbesuchern am Veranstaltungsort und es war nicht mehr möglich, die Durchführung der Veranstaltung zu verhindern.
Die Kantonspolizei St.Gallen ist umgehend mit den Gemeindebehörden von Unterwasser in Kontakt getreten. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass in der Tennishalle angeblich ein Konzert junger Schweizer Nachwuchsbands mit einigen hundert Zuschauern stattfinden sollte. Die nötigen Bewilligungen für die Durchführung der Veranstaltung lagen vor. Die Gemeinde wurde über den effektiven Anlass offensichtlich getäuscht. Um dieses Konzert zu verhindern oder abzubrechen, wären hunderte von Einsatzkräften erforderlich gewesen. Zudem wäre der Ausgang einer solchen Intervention mit Gefahren für Beteiligte und auch Unbeteiligte verbunden gewesen. Es wurde daher aus polizeitaktischen Überlegungen auf eine Intervention verzichtet und das Schwergewicht der polizeilichen Tätigkeit auf die jederzeitige Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit vor Ort gelegt. Die Kantonspolizei St.Gallen stand mit mehreren Patrouillen im Einsatz und kontrollierte im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zufahrtsstrecken und einzelne Fahrzeuge mit deren Insassen. Die Verfolgung möglicher strafbarer Handlungen war im Rahmen der Prioritätensetzung jedoch nur sekundär. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft wird gegenwärtig geprüft, ob die gemachten Feststellungen der Polizeifunktionäre vor Ort für die Durchführung der Strafverfahren genügen.
Konzertveranstaltungen von rechts- oder linksextremen Kreisen sind im Kanton St.Gallen unerwünscht. Die Kantonspolizei wird solche Veranstaltungen nicht tolerieren und auf die Einhaltung der Rassendiskriminierungsstrafnorm achten. Die Kantonspolizei St.Gallen wird darum die Gemeinde- oder Stadtbehörden dahingehend sensibilisieren. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit den Behörden oder auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen. Die Polizei soll künftig über Anlässe grösseren Ausmasses oder auffällige Veranstalter informiert werden. Konzerte wie jenes in Unterwasser können nur mit einem rechtzeitigen Verbot, möglichst im Stadium der Planung, unterbunden werden.
Meldung von: Kantonspolizei St. Gallen
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