DE | FR | IT

2014: Alkohol am Steuer wird teuer – und Heizöl auch

29.12.2013 |  Von  |  News

Auch 2014 treten am 1. Januar Hunderte neuer Gesetze in Kraft.

Nicht alle sind für die Mehrheit der Schweizer relevant. Über diese acht aber sollten Sie Bescheid wissen.

Auto-Licht

Fahren Sie auch tagsüber nicht mehr ohne Abblendlicht! Aus Sicherheitsgründen muss es jetzt die ganze Zeit über angeschaltet bleiben. Neuere Automodelle (ab Februar 2011) haben ein automatisches Tageslicht, bei älteren Fahrzeugen muss es von Hand zugeschaltet werden. Bei Nichtbeachtung gibt es 40 Franken Busse.

Heizöl

Heizöl wird teurer. Der Bund erhöht die CO2-Abgabe nämlich von 10.26 auf 17.28 Franken pro 100 Liter. Eine durchschnittliche Tankfüllung wird so um 210 Franken teurer. Dahinter stecken nicht erreichte Emissionsziele. Der Bundesrat hatte bis Ende 2012 eine Senkung des CO2-Ausstosses von Heizöl um 15 Prozent im Vergleich zu 1990 angepeilt. Erreicht wurden nur 14,7 Prozent.

Lebensmittel-Etiketten

Ab 2014 sollen die Verbraucher besser über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert werden. Zum einen sollen schwammige oder unverständliche Begriffe ersetzt werden: „Palmöl“ statt „pflanzliche Öle“ und „Salz“ statt „Natrium“. Nährwerttabellen müssen mit den ungesunden Stoffen wie Fett beginnen. Auch Allergiker sollen für sie schädliche Lebensmittel schneller erkennen: potenzielle Allergene müssen sich in Zukunft grafisch vom Rest abheben.

Alkohol am Steuer

Ab 1.1.2014 gilt: Bei 0.1 Promille ist Schluss! Zumindest für Neulenker, auch für diejenigen, welche ihre Autoprüfung vor dem 1. Januar bestanden haben. Betroffen von der neuen Promillegrenze sind ebenfalls Berufschauffeure.

Grüner Strom

Im Jahr 2014 wird auch Strom teurer, und zwar unabhängig von der Preisgestaltung der einzelnen Anbieter. Denn der Staat langt der Ökostrom-Förderung kräftiger hin als bisher: Pro Kilowattstunde werden nun 0.6 Rappen statt 0.45 Rappen fällig. Die Stromrechnung eines normalen Ein­familienhauses erhöht sich dadurch um 6 Franken pro Jahr.

Änderungen gibt es jedoch auch für Bürger, die ihren Strom selbst produzieren. Wer eine Solaranlage mit weniger als 10 kW Leistung installiert, bekommt vom Bund neu einen einmaligen Betrag von höchstens 30 Prozent der Installationskosten einer Standardanlage. Zuvor wurde während 25 Jahren Solarstrom zu einem Festpreis pro kWh abgenommen.


Auch wer seinen Strom per Photovoltaik selbst produziert, muss mit Änderungen rechnen.

Auch wer seinen Strom per Photovoltaik selbst produziert, muss mit Änderungen rechnen. (Bild: Florian Methe / pixelio.de)


Minder-Initiative

Die Löhne von Verwaltungsräten, Beiräten und Geschäftsleitungen müssen neu jährlich bestimmt werden. Verantwortlich dafür ist die Generalversammlung (GV) eines börsenkotierten Unternehmens. Verboten sind in Zukunft Abgangsentschädigungen und Vergütungen, die im Voraus bezahlt werden. Pensionskassen müssen zudem offenlegen, wie an der GV abgestimmt wurde.

Sozialplan

Massenentlassungen werden schwerer, Arbeitnehmer erhalten besseren Schutz. Will ein Unternehmen mit mindestens 250 Angestellten mehr als 30 von ihnen entlassen, muss sie einen Sozialplan erstellen. Dieser enthält unter anderem, welche Abfindungen gezahlt werden, wie viel die Firma in Umschulungen investiert und welchen Lohnausgleich sie zahlt, wenn sie dem Angestellten eine andere Arbeit zuweist.

Profi-Feuerwerk

Dieses Silvester geht’s gerade noch (oder gilt es da schon?): Wer ein grosses Feuerwerk steigen lassen will, braucht dafür eine Prüfung. Dies wird die meisten Neujahrs-Böllerfreunde aber kaum betreffen, weil es dabei um Raketen und Böller der Kategorie 4 geht. Diese kann man nicht im Laden kaufen. Kurse und Prüfung führt die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk durch.

Kommentar: Das meiste ist sinnvoll

Was soll man von den Neuerungen halten? Die Reaktion eines jeden wird sicher massgeblich von seiner persönlichen Lebenssituation abhängen: Junge Fahranfänger werden kaum erfreut sein, genauso wenig wie jeder, der mit Öl heizt. Doch betrachtet man die Gesetzesänderungen aus einem neutralen Winkel, muss man die meisten begrüssen. Endlich hört die Mauschelei auf Lebensmittelpackungen auf, können nicht nur Experten die wirklichen Inhaltsstoffe erkennen. Das obligatorische Auto-Licht mag nervig sein, doch so wird es sicher weniger mausgraue Fahrzeuge geben, die im trüben Herbst bei Dämmerung immer noch ohne Licht fahren. Bleiben wir bei den Autos: 0.1 Promille für Neulenker ist mehr ein Zugeständnis denn eine Restriktion. Alkohol hat am Steuer nämlich gar nichts verloren, schon gar nicht bei unerfahrenen und meist übermütigen Newbies.

Einzig über die Heizöl-Verteuerung muss man schmunzeln – oder den Kopf schütteln. Die Schweiz bestraft sich selbst – oder vielmehr ihre Bürger – dafür, selbst gesteckte Ziele nicht erreicht zu haben. Die Logik dabei ist geradezu umwerfend. Dafür, dass der Kohlenstoffdioxid-Ausstoss nicht im gewünschten Mass reduziert wurde, muss jetzt bezahlt werden – als ob das den CO2- Gehalt der Atmosphäre senken würde. Ausserdem: Wer weiss eigentlich, wie die tatsächlichen Emissionen gemessen werden? Nach Aussage des Geowissenschaftlers Euan Nisbet handelt es bei den stets vollmundig propagierten Zahlen nur um Schätzungen der Regierungen. Diese beruhen letztlich darauf, was an CO2-freisetzenden Stoffen in Umlauf gebracht, nicht auf dem, was tatsächlich in die Luft gepustet wurde. Mit anderen Worten: Der Bund hat über die letzten 22 Jahre registriert, wie viel Heizöl verkauft wurde. Weil der Rückgang nicht so stark ausfiel wie erwartet, kassiert der Staat nun mit. Ob er mit dem Geld wohl ein paar neue Wälder anpflanzt, die CO2 schlucken?
Titelbild: Thorben Wengert / pixelio.de