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Augen auf beim Spielzeugkauf!

05.08.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Spielzeug ist leider nicht immer unbedenklich und harmlos. Im Gegenteil: Mit gefährlichen Chemikalien versetzt oder mit verschluckbaren Kleinteilen ausgestattet, gefährden so manche Billigprodukte die Gesundheit Ihrer Kinder.

In der Schweiz setzt man hinsichtlich der Qualitätskontrolle von Spielwaren auf Prüfverfahren der Hersteller sowie auf behördliche Stichproben. Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist überzeugt, dass dies nicht ausreicht, und fordert einen Anschluss der Schweiz an das RAPEX-Warnsystem der EU. RAPEX (Rapid Exchange of Information System) sammelt in wöchentlichem Rhythmus Informationen über gefährliches Spielzeug und veröffentlicht diese im Internet. Allein in den letzten fünf Monaten wurden 200 gesundheitsgefährdende oder nicht sichere Spielzeugprodukte aufgespürt und aus dem Verkehr gezogen. Nach Ansicht von Experten der SKS sollte die Schweiz bis zum Anschluss an das RAPEX-System in Eigenregie regelmässige Kontrollen der im Handel erhältlichen Spielwaren durchführen.

Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas passiert?

Laut Gesetz ist der Hersteller bzw. Importeur dafür verantwortlich, dass das Spielzeug nicht gefährlich ist oder toxische Substanzen an die Umwelt abgibt. So hat der Importeur als Inverkehrbringer zu überprüfen, ob dem Spielzeug eine Gebrauchsanleitung sowie ein Merkblatt mit Sicherheitshinweisen beigefügt ist und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Auch hat sich der Importeur zu vergewissern, dass der Hersteller alle erforderlichen Massnahmen hinsichtlich Entflammbarkeit und Schadstofffreiheit des Produktes ergriffen hat und darüber ein schriftlicher Nachweis vorliegt.

Beim Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), welches in der Schweiz für die Sicherheit von Spielzeugprodukten zuständig ist, verweist man auf die flächendeckenden Kontrollen hinsichtlich gesundheitsgefährdender Substanzen durch beauftragte Chemiker. Laut BLV wird in der Schweiz gefährliches Spielzeug umgehend aus dem Verkehr gezogen.

Prüfzeichen und Gütesiegel verweisen auf Sicherheit von Spielwaren

Plüschtiere werden besonders oft beanstandet. So sind verschiedene Bestandteile des Tieres, etwa Knöpfe oder Augen, mitunter so mangelhaft befestigt, dass sie vom Kind abgerissen und verschluckt werden können. Auch sind die Nähte oft schlecht verarbeitet, sodass die Gefahr besteht, dass sie aufplatzen und das Kind die Füllung verschluckt. Selbstverständlich gilt auch für Stofftiere, dass sie aus ökologisch unbedenklichen und schwer entflammbaren Materialien hergestellt sein müssen.

Eine Orientierungshilfe hinsichtlich der Sicherheit von Spielwaren können Prüfzeichen und Gütesiegel geben. Das vom Hersteller vergebene Gütesiegel CE weist darauf hin, dass die europäischen Normen hinsichtlich mechanischer, chemischer und elektrischer Sicherheit erfüllt werden. Befindet sich auf dem Produkt das Zeichen GS, so wurde die Konformität mit der CE-Norm von einer amtlichen Prüfstelle bestätigt.

 

Oberstes Bild: © Ai825 – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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