Lebensmittelkennzeichnung – unentbehrliche Information für Verbraucher
Eine möglichst lückenlose Lebensmittelkennzeichnung ist in jedem Fall von zentraler Bedeutung, denn Menschen, die etwa unter einer Allergie oder einer Lebensmittelunverträglichkeit leiden, müssen sich auf eine wahrheitsgemässe und vollständige Kennzeichnung verlassen können. Auch Verbraucher, die es ablehnen, Produkte mit einer übermässigen Anzahl von Zusatzstoffen zu kaufen, sind auf die Deklaration der Inhaltsstoffe angewiesen. Nicht zuletzt wollen viele Konsumenten wissen, woher ihre Nahrung stammt; auch dies geht aus der Kennzeichnung hervor.
Die Deklaration der Inhaltsstoffe spiegelt auch die mittlerweile immer komplexeren Verarbeitungsmethoden in der Lebensmittelindustrie wider. So könnte man bei so mancher Inhaltsangabe eines Nahrungsmittels meinen, sich nicht in einem Supermarkt, sondern in einem chemischen Labor zu befinden. Wenn es auch dem einen oder anderen lieber sein mag, über die Zusammensetzung der Nahrungsmittel nicht im Detail Bescheid zu wissen: Nur die ausführliche Information über Inhalt und Herkunft versetzt Konsumenten in die Lage, beim Kauf von Nahrungsmitteln entsprechend den eigenen Bedürfnissen und Vorlieben auszuwählen.
Verbraucherschutzorganisationen setzen sich in der Schweiz seit Jahren für eine vollständige und verständliche Lebensmittelkennzeichnung ein. Mit Erfolg; so müssen Produkte, die unter Anwendung gentechnologischer Verfahren hergestellt wurden oder gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, nun entsprechend deklariert werden. Konsumentenschützer wollen nun eine ähnliche Deklarationspflicht auch für Produkte erreichen, die synthetische Nanomaterialien enthalten, wenn auch derartige Lebensmittel auf dem Markt noch kaum zu finden sind.
Wo Schweiz draufsteht, soll auch Schweiz drin sein
Schweizer Produkte bürgen generell für Qualität, ein Image, von dem immer mehr Anbieter profitieren wollen. Um einen Wildwuchs bei der Kennzeichnung Schweizer Erzeugnisse zu verhindern und sicherzustellen, dass diese Bezeichnung auch tatsächlich zutrifft, wurde unter dem Namen „Swissness“ nun ein Markenschutzgesetz verabschiedet. Dieses sieht für die Hersteller Schweizer Produkte strenge Auflagen vor. So müssen Waren, die als Schweizer Lebensmittel gekennzeichnet werden, einen Anteil an Schweizer Rohstoffen von mindestens 80 % aufweisen, Ausnahmeregelungen gibt es nur für jene Zutaten, die in der Schweiz entweder gar nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind.
Allerdings wird der Lebensmittelindustrie bis Ende 2018 Zeit gegeben, diese Vorgaben umzusetzen, eine Frist, die von Verbraucherschutzorganisationen als zu lang bezeichnet und daher heftig kritisiert wird. Nach Ansicht der Konsumentenschützer sollte dem Wildwuchs bei der Kennzeichnung von Schweizer Nahrungsmitteln so schnell wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden.
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