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Schuldenfalle – welche Auswege gibt es?

12.08.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auch in Schweizer Haushalten werden Schulden zunehmend zum Problem, Umfragen zufolge fühlen sich zahlreiche Bürger bisweilen von ihren finanziellen Verpflichtungen überfordert.

Wann besteht eine Überschuldung?

Wer über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügt und daher in der Lage ist, seine Raten für Bankdarlehen oder Versandhauskredite pünktlich zu bezahlen, für den sind Schulden kein besorgniserregendes Thema. Nehmen jedoch unbezahlte Rechnungen überhand, drängen die Gläubiger immer ungeduldiger auf Zahlung oder steht gar der Gerichtsvollzieher vor der Tür, ist es an der Zeit, zu handeln. Verbleibt nach Abzug der Kosten für die Lebensführung nicht genug Geld, um fällige Verbindlichkeiten zu bedienen, spricht man von einer Überschuldung.

Sparpotenziale nutzen

Wer mit dem Sparen beginnt, bevor die Lage ausser Kontrolle gerät, ist in jedem Fall im Vorteil. Dabei können Ausgaben für die Lebensführung auf vielerlei Weise verringert werden. Dass in einer derartigen Situation Urlaube auf ein Minimum reduziert werden, sollte selbstverständlich sein. Aber auch im Supermarkt besteht die Möglichkeit, statt teurer Markenprodukte preiswerte Handelsmarken auszuwählen und auf diese Weise Kosten zu sparen. Ferner kann auf grössere Neuanschaffungen verzichtet werden, auch Freizeitausgaben lassen sich in der Regel einschränken. Das grösste Einsparungspotenzial birgt aber wohl der Verzicht auf das geliebte Automobil, wenn dies auch für viele einen schmerzhaften Einschnitt in die private Lebensführung darstellt. Wichtig ist in jedem Fall, ein derartiges Sparprogramm auch wirklich konsequent durchzuhalten.

Wenn die Schulden überhandnehmen

Den Kopf in den Sand zu stecken und Rechnungen und Mahnschreiben ungeöffnet in den Papierkorb wandern zu lassen, ist der falsche Weg. Zum einen werden die Schulden dadurch noch höher, da fortlaufend Mahnspesen sowie Kosten für das Einschreiten von Rechtsanwälten und Inkassobüros anfallen. Ursprünglich kleine Schulden können so zu hohen Verbindlichkeiten anwachsen. Zum anderen werden die Gläubiger die Eintreibung ihrer Forderungen noch konsequenter betreiben, wenn sie von dem Schuldner weder Ratenzahlungen noch irgendeine Nachricht erhalten. Sind die Kreditoren bekannt, kann durch eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme ein erstes Einvernehmen hergestellt werden, wodurch eventuell erreicht wird, dass der Schuldenberg zumindest nicht weiter anwächst. Bei dieser Gelegenheit kann auch die aktuelle Höhe der Aussenstände erfragt werden, falls diese nicht bekannt ist. Wer nicht weiss, wem er Geld schuldet, da er Rechnungen und Mahnschreiben weggeworfen hat, dem bleibt die Möglichkeit, bei Gericht um Auskunft über vorliegende Pfändungsaufträge zu ersuchen.

Sind alle Informationen vorhanden, sollte eine Liste erstellt werden, aus der Anzahl, Gläubiger und Höhe der Schulden ersichtlich sind. Sodann ist zu eruieren, wie viel Geld monatlich für die Regulierung der Verbindlichkeiten zur Verfügung steht. Denn dazu kann lediglich jener Betrag herangezogen werden, welcher pro Monat nach Abzug der Miete sowie der Aufwendungen für die Lebensführung verbleibt. Um hier einen Überblick zu bekommen, ist es empfehlenswert, eine Aufstellung zu machen, aus der die monatlichen Lebenshaltungskosten sowie alle Belastungen wie Kreditrückzahlungen und abzuzahlende Ratenkäufe der Höhe nach hervorgehen. Der besseren Übersicht wegen können die einzelnen Ausgaben in Kategorien (Auto, Wohnen etc.) zusammengefasst werden. Auf diese Weise sind besonders budgetbelastende Aufwendungen rasch auszumachen. Allerdings sollte die Einschätzung der Kosten möglichst realistisch erfolgen, da nur so eine zielführende Finanzplanung ermöglicht wird.

Als nächster Schritt wird ein Zahlungsplan erstellt, aus dem ersichtlich ist, wie lange es dauert, bis mit dem monatlich zur Schuldentilgung zur Verfügung stehenden Betrag alle Schulden rückbezahlt sind. Stellt sich heraus, dass die Tilgung sämtlicher Schulden einen zu langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde, sollte man über einen Verzicht zumindest eines Teiles der Forderungen verhandeln. In jedem Fall sollte eine aktive Kommunikation mit den Gläubigern stattfinden. Sobald diese erkennen, dass der säumige Zahler beabsichtigt, ein ernsthaftes Schuldenregulierungsmanagement auf die Beine zu stellen, wird es unter Umständen eher zu Zugeständnissen seitens der Gläubiger kommen.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]

Sieht man selbst keinen Ausweg mehr, kann man sich an eine Schuldenberatungsstelle wenden. (Bild: Brian A Jackson / Shutterstock.com)

Sieht man selbst keinen Ausweg mehr, kann man sich an eine Schuldenberatungsstelle wenden. (Bild: Brian A Jackson / Shutterstock.com)

[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]Wo kann ich Hilfe erwarten?

Sieht man selbst keinen Ausweg mehr, kann man sich an eine Schuldenberatungsstelle wenden. In der Schweiz bieten Gemeinden und Wohlfahrtsverbände kostenlose Beratung sowie Hilfestellung für verschuldete Bürger an. Alternativ kann auch mit einem auf Schuldenregulierung spezialisierten Anwalt Kontakt aufgenommen werden.

Insolvenzverfahren als letzter Ausweg

Ist es trotz aller Sparpläne nicht möglich, ausreichende Finanzmittel zur Schuldentilgung bereitzustellen, oder gehen die Gläubiger trotz aller Bemühungen nicht auf die Tilgungsvorschläge ein, bleibt nur mehr der Weg in die Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz. Dafür muss beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens beantragt werden. In diesem Fall ist eine Bestätigung von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle über das Scheitern einer aussergerichtlichen Schuldenregulierung vorzulegen.

Ist die Entscheidung für das Insolvenzverfahren gefallen, sollten keine Zahlungen an Gläubiger mehr geleistet werden. Miete, Strom- und Gasrechnungen sind allerdings weiter zu bezahlen, da sonst der Verlust der Wohnung droht. Zu beachten ist ferner, dass man in dieser Situation keinesfalls weitere Zahlungsverpflichtungen eingehen darf, da dies ein Strafverfahren wegen Betrugs zur Folge haben kann.

 

Oberstes Bild: © jesadaphorn – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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