12. Januar 2016

Der Städteverband will ein „Nein“ zur Durchsetzungsinitiative

Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, die Durchsetzungsinitiative am 28. Februar abzulehnen. Die Initiative widerspricht staatsrechtlichen Prinzipien, missachtet die Verhältnismässigkeitsvorgabe für juristische Entscheide und schafft zusätzliches Konfliktpotential bei den bilateralen Verträgen. Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative, über die 2010 abgestimmt wurde, mit einer Vorlage umgesetzt,die dem an der Urne geäusserten Bedürfnis nach einer verschärften Wegweisungspraxis Rechnung trägt und gleichzeitig mit einer Härtefallklausel rechtsstaatliche Prinzipien respektiert. Die Klausel würde es den Richterinnen und Richtern ermöglichen, den spezifischen Fall zu würdigen und beispielsweise bei Personen, die in der Schweiz geboren und augewachsen sind, auf eine Ausweisung zu verzichten.

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