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Digitaler Nachlass: Tipps für weitsichtige Regelungen

02.04.2016 |  Von  |  News

Wenn man heute stirbt, ist man lange noch nicht tot. Jedenfalls nicht im Raum der sozialen Netzwerke. Wenn man den Verbleib des digitalen Erbes nicht im Testament geregelt hat, können Profile auf Online-Portalen nach dem Tod noch mehrere Jahre vorhanden bleiben – das gilt auch für die Geburtstagserinnerungen und Abwesenheitsnotizen.

Außerdem erhalten im Zweifelsfall Personen Zugriff auf Chats und Co., denen der Verstorbene das unter Umständen niemals gewährt hätte. CHIP gibt fünf Tipps, wie Nutzer die Erbschaft von Postfächern und E-Mail-Konten bereits zu Lebzeiten richtig regeln.

Einen Nachlassverwalter festlegen

Wählen Sie rechtzeitig einen Freund oder Verwandten aus, der sich nach Ihrem Tod vertrauensvoll um persönliche Daten kümmert. Und der auf diese Weise alle Internetzugänge sowie die dazugehörigen Verträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten erhält. Der Erbe kann dann nach Wunsch wichtige Daten retten, Abonnements kündigen und die traurige Nachricht in den sozialen Netzwerken verbreiten.



Verfassen einer Vollmacht

Stellen Sie der bedachten Person eine Vollmacht aus, die Sie im Safe, Bankschließfach oder beim Notar hinterlegen. Die Vertrauensperson hat damit die Möglichkeit, direkt das Löschen eines Kontos zu veranlassen. Fehlt eine entsprechende Regelung und liegen die Passwörter des Verstorbenen nicht vor, müssen sich Hinterbliebene mit Sterbeurkunde oder Erbschein an die einzelnen Dienstanbieter wenden und auf Zusammenarbeit hoffen.

Klare Auflistung

Erstellen Sie eine Liste der von Ihnen genutzten Dienste und was damit geschehen soll. Offene Rechnungen lassen sich auf diese Weise begleichen, Verträge kündigen und Guthaben auszahlen. Zwar bieten auch Bestatter und Online-Dienstleister die Verwaltung des digitalen Nachlasses an, aber sie decken kaum alle Dienste ab.

Umgang mit Passwörtern

Sichern Sie Zugangsdaten auf einem geschützten USB-Stick oder verwenden Sie einen Passwort-Manager. Das Masterpasswort geht an die Vertrauensperson. Immer mehr Unternehmen bieten zudem eigene Vorkehrungen für den Todesfall an.
Liegt über einen längeren Zeitraum keine Usertätigkeit vor, schaltet etwa Google das Konto in den Inaktivitätsmodus. Der bevollmächtigte Nachlassverwalter erhält eine Nachricht und Instruktionen zum Download bestimmter Inhalte des ehemaligen Nutzers wie Videos und Blogs.

Überprüfung der Nachlassregelung

Manche Dienste wie Microsoft bieten spezielle Möglichkeiten der Nachlassverwaltung an. Nach Vorlage des Erbscheins oder der Sterbeurkunde verschickt das Unternehmen eine DVD mit den E-Mail-Daten des Verstorbenen oder löscht diese. Eine E-Mail an die Adresse msrecord@microsoft.com reicht in den meisten Fällen.

 

Artikel von: CHIP
Artikelbild: © keport – Shutterstock.com