Vogelgrippe: Aktuelle Situation in der Schweiz - Wachsamkeit weiterhin geboten

Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte.

Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.


Aktuell

Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa und wegen den nun von Süden nach Norden zurückkehrenden Wildvögeln, gelten die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe weiterhin. Sie sind bis am 31. März 2017 gültig. Zum Schutz des Hausgeflügels muss weiterhin jeder Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden, obwohl bis heute in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt wurde. Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bleiben verboten. Schweizer Freiland-Geflügelprodukte und Eier dürfen trotz der Massnahmen weiterhin mit der Kennzeichnung “Freiland“ vermarktet werden. (28.02.2017)

Präventionsmassnahmen bleiben bestehen

Trotz der hohen Zahl der vom Vogelgrippevirus betroffenen Wildvögel ist das Hausgeflügel in der Schweiz bislang verschont geblieben. Die angeordneten Massnahmen müssen aus diesem Grund weiterhin aufrecht erhalten bleiben. Die Situation in Europa bleibt sehr besorgniserregend. In vielen von der Vogelgrippe bei Wildvögeln betroffenen Ländern gab es auch Krankheitsausbrüche beim Hausgeflügel.

Lukas Perler, Leiter des Fachbereichs Tierseuchenbekämpfung im BLV, erklärt die neusten Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe.


Fundstellen betroffener Wildvögel in der Schweiz (Bild: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Fundstellen betroffener Wildvögel in der Schweiz (Bild: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

Anzahl Geflügel pro Schweizer Gemeinde (Bild: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Anzahl Geflügel pro Schweizer Gemeinde (Bild: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

Fälle der Vogelgrippe in Europa seit 19.10.2016 (Bild: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Fälle der Vogelgrippe in Europa seit 19.10.2016 (Bild: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

Auswirkungen auf den Tier- und Warenverkehr mit der EU

Wenn Mitgliedstaaten der EU von einem Ausbruch der Vogelgrippe betroffen sind, ergreifen sie gemäss der EU- Richtlinie 2005/94/EG erforderliche Massnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Dies dient der Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche.

Zu den Massnahmen gehören die Einschränkung des Tier- und Warenverkehrs in einem bestimmten Radius (Schutz- und Überwachungszonen). Diese Zonen werden von der EU im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2122 festgelegt. Der Durchführungsbeschluss wird je nach Entwicklung der Seuche regelmässig aktualisiert.

Die Schweiz ihrerseits erlässt aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus betroffenen Staaten der EU, die ebenfalls laufend aktualisiert wird.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Artikelbild: © Campre – shutterstock.com

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