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Feiern mit Alkohol – danach bleibt das Auto stehen!

Jeder Mensch feiert gerne einmal ausgelassen – dies gilt für zivile Bürger genauso wie für Polizisten.

Wenn hierbei die Promillegrenze überschritten wird, fehlt trotz teurer Strafen immer noch das Bewusstsein.

Unfälle und Verstösse an der Tagesordnung

Ob zu hohe Geschwindigkeit, Schrammen beim Ausparken oder ernsthafte Unfälle – die Delikte mit Alkohol am Steuer lesen sich in den Statistiken der Schweizer Behörden seit vielen Jahren identisch. Zwar fallen die Schäden unter Alkoholeinfluss über lange Zeit gesehen geringer aus, dies ist jedoch verstärkt intelligenten, elektronischen Systemen in modernen KFZ zu verdanken. Polizisten kennen aus dem dienstlichen Alltag die Probleme, auf alkoholisierte Fahrer getroffen zu sein und hier mit diversen Ausreden konfrontiert zu werden.

Überraschend ehrlich äusserte sich jüngst ein Fahrer, der von der Luzerner Polizei aus dem Verkehr gezogen wurde. Dieser war mit 144 Stundenkilometern in einer 60er-Zone unterwegs gewesen, sein Führerausweis wurde vor Ort ebenso schnell eingezogen wie sein BMW 420.

Der junge Mann aus der Türkei gab im ersten Gespräch mit den Beamten vor Ort einfach nur Dummheit für sein Handeln an, Alkohol im Blut konnte bei ihm nicht nachgewiesen werden. Dies hätte ihn natürlich nicht vor Strafe geschützt, wenn es zu einem ernsthaften Schaden oder Unfall gekommen wäre – im Gegenteil.


Wer trinkt, fährt nicht! (Bild: Africa Studio - shutterstock.com)

Wer trinkt, fährt nicht! (Bild: Africa Studio – shutterstock.com)


Der richtige Umgang mit angetrunkenen und verantwortungslosen Fahrern

Die meisten Polizisten haben im Laufe Ihres Lebens das richtige Fingerspitzengefühl entwickelt, wie mit angetrunkenen oder verantwortungslosen Fahrern umzugehen ist. Nicht selten werden die Betroffenen ausfallend und zeigen sich wenig einsichtig. Hier heisst es, die Situation nicht unnötig aufschaukeln zu lassen und jedes ausgesprochene Wort richtig zu bewerten. Was im nüchternen Zustand definitiv als Beleidigung zu werten ist, sollte bei einer leichten Trunkenheit etwas milder bewertet werden.

Stets sachlich mit dem Betroffenen zu sprechen, ist ein probates Mittel für den souveränen Umgang und wird vor allem erfahrenen Beamten gelingen. Sobald sich der Verdacht auf einen erhöhten Promillestand durch eine Kontrolle bestätigt, sollte der Betroffene ruhig häufiger auf seinen Zustand hingewiesen werden.

Auch weitere Umstände sollten in die Gesamtbewertung der Situation berücksichtigt werden. Natürlich schützt es vor Strafe nicht, wenn der Autofahrer sehr unter Stress steht oder sonstige Ausreden präsentiert. Solche Erklärungen sind jedoch ein wertvolles Indiz für den richtigen Umgang, der von freundlich und kommunikativ bis zu strikt und unnachgiebig gestaltet werden kann.


Fröhlich feiern - mit einer Cocktailbar. (Bild: mario oliva - shutterstock.com)

Fröhlich feiern – mit einer Cocktailbar. (Bild: mario oliva – shutterstock.com)


Die Lust am Feiern nicht verlieren oder nehmen

Für die meisten Beamten heisst es bei Kontrollen: Verständnis zeigen und Mensch bleiben. Jeder wird gelegentlich ausser Dienst ein Glas Bier oder Wein trinken oder den heimischen Garten im Sommer mit einer Cocktailbar bereichern wollen.

Wer hierbei auf Anbieter wie Openairbar.ch vertraut, macht die Versorgung aller Gäste zu einem günstigen Vergnügen, was auch für die nächste Betriebsfeier auf Ihrem Polizeigelände gilt. Trinken mit Bedacht ist hier erlaubt, im Idealfall führt Sie eine Taxi oder eine Bahn nach Hause. Gehen Sie als Polizist mit gutem Beispiel voran, ohne deshalb in Askese zu leben und sich nicht vor Bürgern verantworten zu müssen.

 

Titelbild: CandyBox Images – shutterstock.com