Kanton Schaffhausen: Verhaltensregeln für die Fussball-Weltmeisterschaften 2018
Die Schaffhauser Polizei hat ihre Vorbereitungen für die Fussball-Weltmeisterschaften 2018, die vom Donnerstag (14.06.2018) bis Sonntag (15.07.2018) stattfinden, abgeschlossen.
Sie ist bereit zu einem Fussballfest im Kanton Schaffhausen beizutragen. Dabei sollen Freudenkundgebungen möglich sein, solange diese für Dritte keine übermässige Beeinträchtigung und Belästigung bedeuten.
Der Wirtschaftsschluss während den Fussballmeisterschaften 2018 wird durch die Gemeinden festgelegt und ist einzuhalten. Dabei gilt es zu bedenken, dass dem Ruhebedürfnis der Schaffhauser Bevölkerung Rechnung getragen werden muss. Im Rahmen der Verhältnismässigkeit werden einzelne Freudenkundgebungen, die einen gewissen Lärm verursachen bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert. Die Schaffhauser Polizei wird somit bei vertretbaren Autokorsos und Hup-Aktionen während der einstündigen Toleranzfrist – aber längstens bis Mitternacht – ein Auge zudrücken.
Nicht toleriert werden Dauerhup-Aktionen und Autokorsos nach Ablauf der einstündigen Toleranzfrist. Sofort und ohne Toleranz wird dort eingegriffen, wo durch Verkehrsregelverletzungen Personen gefährdet werden. So wird die Schaffhauser Polizei beispielsweise zu schnelle Autokorsos, auf dem Autodach mitgeführte oder aus dem Auto hinauslehnende MitfahrerInnen sowie gefährliche Gegenstände (Fahnenstangen etc.), die aus dem Auto ragen, unweigerlich ahnden.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass durch solche Sportanlässe weder die Regeln des Strassenverkehrsrechtes noch andere Gesetze ausser Kraft gesetzt werden und die Schaffhauser Polizei den Auftrag hat Verstösse entsprechend zu ahnden.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Schaffhauser Polizei