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Offene Kamine stehen für Gemütlichkeit und Behaglichkeit

13.01.2020 |  Von  |  Beitrag
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Für viele Menschen gibt es nichts Gemütlicheres als einen offenen Kamin im Wohnzimmer. Das Kaminfeuer sorgt nicht nur für eine angenehme Atmosphäre, sondern soll sich nachweislich auch positiv auf stressgeplagte Gemüter auswirken. Offene Kamine gewährleisten einen freien Blick auf das Feuer, ganz ohne Trennwandgefühl. 

Die Geräusche von Prasseln und Knistern tun ihr Übriges zur Behaglichkeit. Jedoch produziert ein solcher Kamin auch Feinstaub und birgt eine gewisse Brandgefahr, weshalb einige Regeln zu beachten sind.

Der Mensch und das Feuer

Schon seit der Urzeit nutzt der Mensch das Feuer. Seit jeher üben die Flammen eine besondere Faszination auf diesen aus. Drehte es sich früher um das Kochen und Heizen, so gelten Lagerfeuer und Kaminfeuer auch heute noch als etwas Wohltuendes und Gemütliches. Besonders bei regnerischem Wetter oder im eisigen Winter ist ein Zimmer mit Kamin ein sehr beliebter Platz. Mit der Familie oder seinen Gästen vor dem Kamin lassen sich besonders schöne Abende verbringen.

Offene Kamine in der Kritik

Bereits vor 8 Jahrhunderten nutzte man offene Kamine, um das Haus zu wärmen und als Kochstelle. Zu dieser Zeit stand der Kamin noch mitten im Raum und verteilte die Abgase im Haus. Mit der Zeit entstanden bessere Alternativen zum Heizen und Kochen und der Kamin, den man schliesslich an die Wand baute, wurde zu einem Symbol für Gemütlichkeit und Luxus. 1995 gab es in Schweizer Haushalten noch 53.000 offene Kamine. Die Zahl sollte in den darauffolgenden Jahrzehnten deutlich zurückgehen. Gründe dafür sind die Energieeffizienz, die Feinstaubentwicklung und die Brandgefahr. Der geschlossene Kamin ist dahingehend vorteilhafter. Dennoch geben viele Menschen offenen Kaminen wegen ihrer einmaligen Atmosphäre den Vorzug.



Wodurch definieren sich offene Kamine?

Ein offener Kamin zeichnet sich dadurch aus, dass er im Gegensatz zum geschlossenen Kamin über keine Trennvorrichtung zum Brennraum verfügt. In einem Kamin mit offenem Brennraum verbrennen Brennstoffe bei geringerer Temperatur, unvollständig und es kommt dabei zu einer höheren Qualm- und Russentwicklung, weswegen er einen grossen Rauchabzug benötigt.

Der offene Kamin gibt nur 20 – 30 % der verbrauchten Energie als Wärmeenergie in den Raum zurück und heizt daher nicht so effizient wie ein geschlossener Kamin. Richtig warm ist es nur, wenn man nah davor sitzt. Ein Kamin mit geschlossener Kaminkassette erzeugt hingegen 70 – 80 % Wärmeenergie. Die Vorrichtung besteht zumeist aus Stahlblech und einer Feuertür aus Eisen oder Stahl.

Prüfung durch die Feuerkontrollstelle

Für offene Kamine gelten bestimmte Regeln. So muss jeder offene Kamin erst einer Prüfung der zuständigen Feuerkontrollstelle unterzogen werden. Die Zuständigkeit ergibt sich durch die jeweilige Gemeinde, die einen Kaminfeger damit beauftragt. Ein vom Ofenbauer fachgerecht konstruierter und erbauter Kamin sollte üblicherweise die Prüfung bestehen. Sollte ein Kamin in Betrieb genommen werden, der die Prüfung nicht bestanden hat, so kann es im Falle eines Brandschadens zur finanziellen Existenzgefährdung kommen. Die Versicherung kommt in diesem Fall nämlich nicht für Schäden auf.

Immissionsschutzregeln: Luftreinhalteverordnung

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) legt sämtliche Abgasgrenzwerte fest. Aber Achtung! Auch wenn die LRV bundesweit gilt, können die Kantone eigene, strengere Regeln festlegen. Jeder offene Kamin benötigt nach LRV ein Schornsteinzug und muss deswegen vor einer Wand eingebaut sein, über welche das Rohr auf das Dach hinaus führt oder direkt vor der Aussenwand, über die der Rauch nach aussen geleitet wird. “Es muss sichergestellt sein, dass keine Abgase eingeatmet werden können. Dies stellt bei offenen Küchen regelmässig eine Schwierigkeit dar, denn die dafür benötigte Dunstabzugshaube kann Abgase in die Küche hineinsaugen”, warnt Katja Dreher von LUFTKING. Hier sollte man sich hinsichtlich einer möglichen Lösung des Problems vom Ofenbauer beraten lassen.

Brandschutzregeln: Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen

Die Bestimmungen der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen (VKF) lassen sich in der VKF-Brandschutznorm und in den VKF-Brandschutzrichtlinien finden. Zunächst wird vorausgesetzt, dass der VKF über jede Feuerstätte (ganz gleich, ob geschlossene oder offene Kamine) eine Leistungserklärung vorliegen muss, in welcher der Hersteller die Angaben macht, die mit den Voraussetzungen der VKF übereinstimmen. Handelt es sich um selbst gebaute offene Kamine, so kommt es auf die Leistungserklärung des Herstellers des Kamineinsatzes an. Im Brandschutzregister finden sich Mindestabstände, in denen sich kein Möbelstück oder andere Gegenstände befinden dürfen, sowie Mindestabstände zu Wänden. Der Boden unter, neben und vor dem Kamin muss feuerfest sein.

Fazit

Wer die Atmosphäre eines offenen Kamins bevorzugt, muss auch zur eigenen Sicherheit den Immissionsschutz und den Brandschutz beachten. Die Vorschriften zum Immissionsschutz finden sich in der Luftreinhalteverordnung des Bundes oder in eigenen Verordnungen der Kantone. Die Vorschriften zum Brandschutz sind durch die Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen in der VKF-Brandschutznorm oder in den VKF-Brandschutzrichtlinien festgeschrieben. Darüber hinaus muss der offene Kamin von der zuständigen Feuerkontrollstelle der jeweiligen Gemeinde abgenommen werden. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz.

 

Titelbild: Javier Crespo – shutterstock.com

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