Erhöhtes Unfallrisiko für Wildunfälle in der dunklen Jahreszeit

Schild

Es ist der Alptraum eines jeden Autofahrers: Man sieht aufgrund der Witterung schon relativ wenig, dazu kommt die Dunkelheit, die aufgrund der Jahreszeit schon um fünf Uhr nachmittags beginnt und dann läuft ihm auch noch ein Reh oder Wildschwein vors Auto. In dieser Situation ist guter Rat teuer.

Was in diesem Augenblick oftmals fehlt, ist das Bewusstsein, wie man nun am besten handelt. Was geschieht mit dem verletzten Tier? Wen ruft man in diesem Moment am besten an und von wem wird am Ende der Schaden übernommen, der am Fahrzeug entstanden ist? Ausserdem: Gibt es eventuelle Massnahmen, um ein solches Erlebnis zu vermeiden?

Wie lässt sich ein Wildunfall vermeiden?

Eines ist klar: Für so gut wie jeden Autofahrer ist ein Wildunfall ein Erlebnis, welches man sich am liebsten ersparen möchte. Dementsprechend gibt es, besonders im Herbst und Winter, entsprechende Verhaltensweisen, die einen solchen Unfall vermeiden können:

  • Geschwindigkeit runter
  • Bei Möglichkeit Fernlicht einschalten
  • Aufmerksam fahren

Gerade im Winter wird es früher am Tag dunkel, die Sicht ist somit meist eingeschränkt, selbst wenn man sich lediglich auf dem Nachhauseweg von der Arbeit befindet. Dazu kommen häufig, je nach Wetterlage, Regen oder Schnee, was das Blickfeld zusätzlich verkleinert.

Ein weiteres Kriterium, nach dem man sich ein wenig richten kann, ist die Uhrzeit. Erfahrungsgemäss kommt es zwischen 05:00 und 08:00 Uhr morgens, sowie zwischen 17:00 und 22:00 Uhr abends zu den meisten Wildunfällen. Daher ist es empfehlenswert, während dieser Zeiten im Herbst als auch Winter eine vorsichtigere Fahrweise einzuhalten.

Leider ist es so, dass sich selbst mit den richtigen Vorkehrungen ein Wildunfall nicht immer vermeiden lässt.



Wild auf der Fahrbahn – Und nun?

Taucht vor dem Auto ein Reh oder Wildschwein auf, ist schnelles Handeln gefragt. In dieser Situation gibt es noch diese Optionen, die einen Unfall unter günstigen Voraussetzungen abwenden können:

  • Abblendlicht einschalten, da das starke Licht das Tier irritiert
  • Geschwindigkeit weiter drosseln und hupen, um das Tier zu verscheuchen
  • Mit weiteren Tieren rechnen, denn Wild bewegt sich meist in Gruppen

Oftmals sorgt entsprechendes Verhalten dafür, dass die Tiere erschrecken und umgehend kehrt machen.

Wenn es zum Zusammenprall kommt

Einige kommen auf die Idee, dass heftiges Gegenlenken vor einem Zusammenprall schützt. Häufig führt dies jedoch nur dazu, dass das Auto von der Fahrbahn abkommt, womöglich das Tier dennoch verletzt und am Ende vor einem Baum zum Stehen kommt. Wenn sich der Unfall nicht mehr vermeiden lässt, heisst es:

  • Lenkrad gut festhalten
  • auf maximale Bremsleistung gehen
  • bestmöglich versuchen, die Fahrspur zu halten

Riskante oder durch Panik ausgelöste Verhaltensweisen sind in diesem Moment nur kontraproduktiv.

Korrektes Verhalten nach dem Unfall

Die erste Empfindung nach einem Wildunfall ist wohl der sich langsam ausbreitende Schock. Immerhin hat man gerade ein Tier angefahren und die eigene Sicherheit wurde gefährdet. Allerdings ist es wichtig, nun einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte einzuleiten. Denn mit ihnen macht man aus der ohnehin schon schlechten Situation das Beste:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Sicherung der Unfallstelle mittels Warndreieck
  • Wildhüter des jeweiligen Kantons anrufen
  • Ist dieser abkömmlich oder nicht zu erreichen: Polizei verständigen
  • Vom verletzten Tier Abstand halten
  • Auf die Polizei, Wildhüter, Jäger oder einen Tierarzt warten

Wildunfälle sind grundsätzlich meldepflichtig. Daher ist es wichtig, zunächst den zuständigen Wildhüter des jeweiligen Kantons zu verständigen. Nur wenn dieser nicht zu erreichen ist, ist der Anruf bei der Polizei vonnöten. Während des Anrufs ist ausserdem unbedingt daran zu denken, dass man Wildhüter oder Polizei mitteilt, wo man sich gerade befindet.

Kommt der Verursacher dieser Meldepflicht nicht nach, muss er mit einem Bussgeld rechnen. Zudem ein solches Verhalten das Leid des angefahrenen Tieres unter Umständen unnötig verlängert. In diesem Fall kann zusätzlich eine Strafe wegen Tierquälerei gemäss Tierschutzgesetz verhängt werden.

Die Meldepflicht sollte auch dann eingehalten werden, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist. Hierbei beachten: Unbedingt die Fluchtrichtung merken!

Kam es beim Unfall zur Verletzung des Fahrers oder eines Begleiters, ist der zusätzliche Anruf eines Notarztes empfehlenswert. Bei einem Wildunfall zeigt sich übrigens auch wieder die hohe Wichtigkeit, das eigene Haustier im Auto möglichst mittels Hundekäfig zu sichern. Dieser kann ihm im Notfall sogar das Leben retten.


Nach einem Wildunfall sollte auf jeden Fall der Wildhüter hinzugezogen werden. (Bild: Perait – shutterstock.com)

Wer übernimmt die Kosten für den Schaden am Auto?

Eine Frage, die sich der Fahrer des Unfallwagens immer stellt, besteht darin, wer für den entstandenen Schaden aufkommt.

In der Regel ist er über die abgeschlossene Teilkaskoversicherung abgedeckt. Gleiches gilt bei der Vollkaskoversicherung, sofern diese einen Schaden abdeckt, der durch ein Ausweichmanöver entstanden ist.

Hier kommt auch wieder die Meldung beim Wildhüter oder der Polizei ins Spiel: Da der Verursacher bei der Versicherung den Tathergang beschreiben muss, sowie eventuell Beweise für den Schadenfall benötigt, kann er bei der Benachrichtigung von Polizei und Wildhüter davon ausgehen, dass diese ihn entlasten und der Schaden somit von der Versicherung in vollem Umfang übernommen wird.

 

Titelbild: Andreas Krumwiede – shutterstock.com

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