Bundesrat aktualisiert Regeln für E-Bikes: Neue Kategorie für schwere Elektro-Motorfahrräder
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Regeln für E Bikes aktualisiert. Mit diesem Entscheid harmonisiert er die Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs, damit deren Potential noch besser ausgeschöpft werden.
Mit der besseren Nutzung der knappen Verkehrsflächen steigt auch die Verkehrssicherheit. Die Vorschriften treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Mit dieser Revision passt der Bundesrat die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes an. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder geschaffen. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 450 kg aufweisen und können wie Motorfahrräder gruppenweise geprüft werden.
Dies bedeutet eine administrative Erleichterung. Bisher waren solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder zugelassen. Die hauptsächlich für den gewerbsmässigen Personentransport eingesetzten Elektro-Rikschas bleiben als eigene Kleinmotorradkategorie bestehen.
Aufgehoben, resp. den schweren Elektro-Motorfahrrädern zugeordnet, werden diese Fahrzeuge, sobald die Motorfahrräder im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundes erfasst sein werden. Heute sind sie nur in den kantonalen Datenbanken erfasst.
Erweiterte Bedeutung der Signale „Fahrrad“ und „Motorfahrrad“
Das Symbol „Fahrrad“ gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.).
Das Symbol „Motorfahrrad“ umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie „schwere Elektro-Motorfahrräder“. Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor.
Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahrräder künftig, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausnehmen, Radwege zu benützen. Der Bundesrat hat zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger einrichten zu können.
Quelle: Der Bundesrat
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