Kanton Luzern: Neue Gebührenregelungen für Strassenverkehrsamt ab 2025

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Neu von Gebühren befreit ist die Übertragung von Kontrollschildern im Rahmen des Erbgangs auf überlebende Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. auf die eingetragenen Partnerinnen oder Partner.

Moderat erhöht werden aufgrund gestiegener Kosten die Gebühren für den Eignungstest nach dreimaligem Prüfungsversagen, für die Kontrolle der Fahrschulen und des Verkehrskundeunterrichts sowie für Versandkosten im Bereich der Kontrollschilder.

Weiter wird die Gebührenstruktur in den folgenden Bereichen an gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen angepasst: Bei der eFahrzeug-Zulassung, der Einführung elektronischer Lernfahr- und Führerausweise sowie der Chauffeurzulassungsverordnung. Vereinheitlicht wird auch das Inkassoverfahren bei den Schiffssteuern.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Bildquelle: Strassenverkehrsamt Luzern

Für Luzern

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN