06. Februar 2025

Mörschwil SG: 91-Jährige Geisterfahrerin auf A23 gestoppt – Führerausweis abgenommen

Am Donnerstag (06.02.2025), kurz nach 8:30 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen mehrere Meldungen von einem falsch fahrenden Fahrzeug auf der Autobahn A23 erhalten, das in verkehrter Fahrtrichtung von Rorschach in Richtung Meggenhus unterwegs war. Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen konnten daraufhin das beschriebene Fahrzeug in St.Gallen Neudorf anhalten. Die 91-jährige Autofahrerin wurde als fahrunfähig eingestuft. Ihr wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

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Schweizer Armee: Kommando Cyber wird zentrale Säule der digitalen Verteidigung

Seit dem 1. Januar 2024 schützt das Kommando Cyber die Schweizer Armee im digitalen Raum. Im ersten Jahr operativer Tätigkeit hat sich das Kommando Cyber als zentraler Pfeiler in der Abwehr von Cyberbedrohungen, der Digitalisierung der Armee und der internationalen Zusammenarbeit etabliert. Mit täglichen Leistungen zugunsten der Cybersicherheit der Armee, innovativen Projekten und der Gewinnung von Fachkräften stärkt das Kommando Cyber die Verteidigungsfähigkeit der Armee im Cyber- und elektromagnetischen Raum.

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Oschatz, Sachsen: Müffelndes Diebesgut – Polizei stellt illegal geernteten Bärlauch sicher

"Hier stinkt doch was zum Himmel!", dürften sich die Einsatzbeamtinnen und -beamten vom Polizeirevier Oschatz gedacht haben. In der Nacht von Montag auf Dienstag stoppten sie einen Volvo auf der S38 in Richtung Wermsdorf und nahmen bei der Kontrolle eine starke Knoblauchnote aus dem Fahrzeug, nicht aber von den drei Insassen russischer Staatsangehörigkeit wahr.

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Bregenz, Vorarlberg: Bombendrohung auf Social Media – Polizei fordert Einsatzkosten

Das Ausstoßen von Bombendrohungen ist eine Straftat, die kriminalpolizeilich verfolgt wird und auch empfindliche finanzielle Forderungen nach sich ziehen kann. So auch im Fall jenes 18-Jährigen, der im vergangenen Dezember auf Social Media eine einzelne Drohung (damals gegen die Polizei) in Vorarlberg ausgestoßen hatte: Ihm wird nun der Einsatz mit knapp 1.450 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine allfällige gerichtliche Strafe.

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