Luzern LU: Acht neue Stellen für Staatsanwälte geplant – Fokus auf schwere Kriminalität
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf einer Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte.
Um den Strafverfolgungsdruck aufrecht zu erhalten, wurden im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 neue Stellen für die Staatsanwaltschaft genehmigt. Um die neuen personellen Ressourcen effizient einsetzen zu können, soll ein Teil dieser gesprochenen und genehmigten Stellen per 1. Januar 2027 durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besetzt werden. Dies bedingt eine Anpassung des Kantonsratsbeschlusses.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfüllen innerhalb des Rechtsstaates eine zentrale Rolle: Sie sorgen für eine einheitliche Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Strafrechts und nehmen den staatlichen Strafanspruch wahr. In den letzten Jahren stieg die Anzahl Fälle stetig – nicht nur kleinere Fälle steigen stark an, sondern auch grosse und komplexe Strafverfahren nehmen zu. Einen zusätzlichen Mehraufwand in der Verfahrensführung brachten die per 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen der Strafprozessordnung mit sich. Zudem wird sich der Arbeitsdruck durch die Aufstockung der Ressourcen der Luzerner Polizei weiter erhöhen.
Der Strafverfolgungsdruck im Kanton Luzern soll trotz stetig steigender Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten werden. Dies mit dem Ziel, fokussiert gegen die schwere und organisierte Kriminalität vorzugehen sowie Gewaltverbrechen und Menschenhandel mit Nachdruck zu verfolgen.
Die vom Kantonsrat in der September-Session 2023 erheblich erklärte Motion M 1096 von Patrick Hauser verlangte, die Personalressourcen bei der Staatsanwaltschaft ab dem Jahr 2024 stufenweise zu erhöhen. Deshalb wurden im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 elf neue Staatsanwalts-Assistentenstellen eingestellt.
Die Kompetenzen von Staatsanwalts-Assistentinnen und -Assistenten in der Untersuchungsführung sind von Gesetzes wegen beschränkt. Die eigentliche Führung von Strafverfahren und die entsprechende Verantwortung obliegen den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Für einen noch effizienteren Einsatz der neu zugesprochenen Personalressourcen ist deshalb erforderlich, ein Teil dieser Stellen durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu besetzen.
Insgesamt bedarf es acht zusätzliche Staatsanwaltsstellen (drei vollamtliche Stellen und fünf hauptamtliche Stellen, insgesamt 580 Stellenprozent). Mit der Schaffung mehrerer hauptamtlicher Stellen im 50%-Pensum wird das Jobsharing und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Für die Erhöhung der Zahl und der Pensen der Staatsanwältinnen und -anwälte ist eine Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte erforderlich. Für diese Erhöhung ist gemäss Kantonsratsgesetz der Beschlussentwurf vom Regierungsrat durch Botschaft dem Kantonsrat zu unterbreiten.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
Bildquelle: Symbolbild © Philipp Ochsner