Schweiz: Fasnachtskostüme oft leicht entflammbar – so schützen Sie sich
von Polizei.news Redaktion Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Brände Ereignisse Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Polizeinews Prävention Regionen Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Affoltern am Albis Stadt Altdorf Stadt Amriswil Stadt Arbon Stadt Baar Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Bülach Stadt Chur Stadt Dübendorf Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Goldach Stadt Gossau SG Stadt Interlaken Stadt Kriens Stadt Liestal Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Muri AG Stadt Olten Stadt Rapperswil-Jona Stadt Regensdorf Stadt Rorschach Stadt Rümlang Stadt Rüti Stadt Sarnen Stadt Schaffhausen Stadt Schlieren Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Thun Stadt Uster Stadt Wädenswil Stadt Wattwil Stadt Wetzikon Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) warnt vor den Brandgefahren während der kurz bevorstehenden Fasnachtszeit. Maskenbälle, Umzüge und Partys locken zahlreiche Menschen an, doch leicht entflammbare Materialien bei Kostümen und Dekorationen können erhebliche Risiken bergen.
Um Brände zu vermeiden und eine sichere Fasnacht zu gewährleisten, gibt die BFB praxisnahe Empfehlungen.
Risiken minimieren: Darauf sollten Fasnächtlerinnen und Fasnächtler achten
Fasnachtskostüme aus synthetischen Stoffen wie Tüll und Nylon entzünden sich schnell und können bei grosser Hitze schmelzen, was schwere Hautverletzungen verursacht.
Die BFB empfiehlt daher:
- Schwer entflammbare Materialien für Kostüme und Dekorationen zu verwenden.
- Stoffe mit handelsüblichen Brandschutzmitteln zu imprägnieren.
- Besonders vorsichtig mit Raucherwaren und in der Nähe von offenen Feuern zu sein.
Diese Vorschriften müssen Veranstalter einhalten
Die Veranstalter von Maskenbällen und anderen Events müssen die Vorgaben der schweizerischen Brandschutzvorschriften befolgen. Gemäss diesen darf die Sicherheit von Personen zu keiner Zeit beeinträchtigt werden.
Folgende Punkte sind einzuhalten:
- Dekorationen dürfen nicht zu einer Gefahrenerhöhung führen. Es sind nur schwer brennbare Dekorationen zu verwenden oder das Dekorationsmaterial ist mit Brandschutzmittel vorzubehandeln. Die BFB empfiehlt, keine offenen Feuer in Form von Laternen, Fackeln oder Feuerstellen als Dekoration einzusetzen.
- Die Signalisationen von Fluchtwegen müssen jederzeit sichtbar sein.
- Flucht- und Rettungswege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge dürfen nicht durch Gegenstände versperrt werden.
- Für Notfälle sind geeignete Löschmittel wie Feuerlöscher oder Löschdecke bereitzuhalten.
- Im Falle eines Brandes ist immer folgende Reihenfolge einzuhalten: zuerst alarmieren (Feuerwehr 118), dann mit dem Retten von Mitmenschen und Tieren beginnen und erst am Schluss versuchen, den Brand zu löschen.
Mehr Sicherheitsinformationen bietet die BFB unter >>Fasnacht<<.
Die BFB ist die Beratungsstelle für Brandverhütung in der Schweiz. Sie setzt sich für die Prävention von Bränden ein, indem sie Sicherheitstipps, Schulungen und Vorschriften zur Brandverhütung veröffentlicht. Besonders bei Veranstaltungen wie der Fasnacht weist die BFB auf Brandgefahren durch leicht entflammbare Materialien hin und gibt Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Feuer und Dekorationen.
Quelle: BFB
Bildquelle: Symbolbild © BFB