Schweiz: Neue ARV1-Regeln für Busreisen – mehr Flexibilität für Chauffeure

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Chauffeurverordnung (ARV1) angepasst.

Diese Änderungen schaffen bei Rundfahrten mit Kleinbussen und Reisecars neue Möglichkeiten, sorgen für Wettbewerbsgleichheit und erleichtern den Vollzug.

Mit den Änderungen der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften erhalten Car- und Kleinbus-Chauffeurinnen und -chauffeure auf Rundfahrten innerhalb der Schweiz mehr Flexibilität bei der Planung ihrer vorgeschriebenen Ruhezeiten.

Bisher galten diese Regelungen nur für grenzüberschreitende Rundfahrten. Zudem können die Chauffeurinnen und -chauffeure auf Rundfahrten ihre Pausen flexibler einteilen.

Mit diesen neuen Regelungen schafft der Bundesrat gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter und erleichtert die Arbeit der kantonalen Vollzugsorgane.

Rundfahrten mit im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen, bei denen die Fahrgäste in der Schweiz aufgenommen und wieder abgesetzt werden, bleiben wegen des Kabotageverbots verboten.

 

Quelle: Der  Bundesrat
Bildquelle: Symbolbild © Jaroslav Pachy sr/Shutterstock.com

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