Schaffhausen SH: Vier Lenker wegen Lärm am Lindli verzeigt – Polizei setzt neues Gesetz um

Am Sonntagnachmittag (23.03.2025) hat die Schaffhauser Polizei am Lindli in der Stadt Schaffhausen eine Verkehrsüberwachung mit dem Fokus „Lärm“ durchgeführt.

Während der rund 45-minütigen Kontrolle wurden vier Fahrzeuglenker wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm verzeigt.

Die Schaffhauser Polizei setzt sich dafür ein, dass Spaziergänger an sonnigen Tagen das Rheinufer in der Stadt Schaffhausen in Ruhe geniessen können. Deshalb führte sie am vergangenen Sonntag (23.03.2025) am Lindli eine Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt Lärm durch, bei der zwei Autofahrer sowie zwei Töfffahrer wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm angezeigt wurden.

Ein Autofahrer fuhr mit heruntergelassenen Fenstern und offenem Schiebedach wiederholt am Lindli entlang, während er unverhältnismässig laute Musik abspielte. Der zweite Autofahrer fiel durch Knallgeräusche aus seiner Abgasanlage auf.

Auch zwei Töfffahrer sorgten für unnötigen Lärm: Beide Töfffahrer beschleunigten ihre Fahrzeuge sinnlos stark und verursachten dadurch vermeidbaren Lärm. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens am Lindli an diesem Sonntagnachmittag besteht der Verdacht, dass die Personen gezielt Aufmerksamkeit erregen wollten. Sie werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.


Neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm

In diesem Zusammenhang macht die Schaffhauser Polizei ausdrücklich auf die Gesetzesänderung per 01. Januar 2025 aufmerksam, wonach vermeidbarer Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, verboten ist. Der Fahrmodus ist entsprechend zu wählen und die Fahrweise anzupassen.


 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Symbolbild © Schaffhauser Polizei

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