Gersau SZ: Hauptstrasse 2b soll für CHF 31 Millionen ausgebaut & sicherer gemacht werden
Die Hauptstrasse Nr. 2b in Gersau soll im Bereich Ober Nas bis Rotschuo auf einer Länge von rund 600 Metern saniert und ausgebaut werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsführung für den Veloverkehr zu verbessern und die Strassenanlage an die Anforderungen an eine leistungsorientierte Hauptstrasse anzupassen.
Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 30.98 Mio. Franken.
Die Kantonsstrasse Nr. 2b Küssnacht – Weggis – Vitznau – Gersau – Brunnen führt entlang des Vierwaldstättersees südlich um die Rigi, ist Bestandteil des schweizerischen Hauptstrassennetzes und nimmt eine regional verbindende Funktion wahr. Der Strassenabschnitt entspricht jedoch nicht mehr den technischen Anforderungen an eine leistungsorientierte Hauptstrasse. Die Strasse weist eine ungenügende Fahrbahnbreite auf. Der heutige Strassenraum der Ausserortsstrecke mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit 80 km/h ist eng und kurvig, was sich insbesondere auf den Langsamverkehr negativ auswirkt.
Verbesserungen für die Verkehrssicherheit und den Veloverkehr
Mit der vorliegenden Neugestaltung des Strassenquerschnitts wird die Verkehrssicherheit entscheidend verbessert. Für den Veloverkehr in Fahrtrichtung Vitznau ist neu ein markierter Velostreifen vorgesehen, in Fahrtrichtung Gersau/Brunnen wird die Benutzung des Trottoirs gestattet. Die Fahrbahnbreiten mit den dazugehörenden Kurvenradien werden an die heutigen Fahrzeugabmessungen angepasst. Durch die vorgesehene Trasseverbreiterung, die leicht gestreckte Linienführung und die Sicherung der Stabilität sind im steil abfallenden Gelände seeseitig über den gesamten Projektperimeter neue Kunstbauten, so insbesondere bis zu 8 m hohe und rückverankerte Stützkonstruktionen erforderlich. Darin liegt auch der Hauptgrund für die relativ hohen Kosten des Projekts.
Baubeginn im Jahr 2026
Nachdem der Regierungsrat das Projekt genehmigt hat und die notwendigen Landerwerbsverträge unterzeichnet sind, kann dem Kantonsrat die Ausgabenbewilligung über 30.98 Mio. Franken unterbreitet werden. Ein erster Teilabschnitt des Projekts von der Kantonsgrenze Luzern/Schwyz bis zum Parkplatz der Bunkeranlage der Armasuisse wurde in einem separaten Verfahren behandelt, um einen friktionslosen Übergang zwischen dem Strassenprojekt des Kantons Luzern und dem anschliessenden Projekt des Kantons Schwyz zu gewährleisten und die seeseitige Stützmauer im Rahmen des Strassenausbaus des Kantons Luzern bereits bis zum Parkplatz der Bunkeranlage der Armasuisse bauen zu können.
Die Bauarbeiten des Projekts des Kantons Luzern begannen im September 2023 und dauern voraussichtlich bis im Frühjahr 2026. Anschliessend ist – vorbehältlich eines Referendums – geplant, den vorliegenden zweiten Teilabschnitt auf Schwyzer Boden in den Jahren 2026 bis 2028 zu sanieren und auszubauen. Der Deckbelag wird im Frühjahr des darauffolgenden Jahres eingebracht.
Quelle: Kanton Schwyz, Staatskanzlei
Bildquelle: Kanton Schwyz, Staatskanzlei