Bern BE: Keine Sterilisation von Wölfen – Finanzkommission hält an Gegenvorschlag fest

Die Finanzkommission lässt die Idee der Sterilisation von Problemwölfen fallen.

Dies, nachdem Sie die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!“ geprüft hat.

Sie hält jedoch an ihrem Gegenvorschlag zur Initiative fest. Damit können Regelungen zu Grossraubtieren auf Gesetzesstufe verankert werden. Eine Regelung auf Verfassungsebene wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht stufengerecht.

In ihrem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!“ sah die Finanzkommission (FiKo) vor, als Alternative zum Abschuss die Sterilisation von schadenstiftenden Wölfen zu prüfen. Diese Idee hat sich in der Vernehmlassung als klar nicht mehrheitsfähig erwiesen.

Obwohl die Mitte, FDP, SVP und EDU die Schaffung der Möglichkeit zur Sterilisation nicht vollständig ablehnten, waren sie aufgrund der fehlenden praktischen Erfahrungen und der potenziell hohen Kosten trotzdem skeptisch. Alle anderen Vernehmlassungsteilnehmenden haben sich negativ zum Vorschlag geäussert. Aufgrund des klaren Übergewichts der ablehnenden Rückmeldungen hat die FiKo entschieden, den entsprechenden Passus in ihrem Gegenvorschlag ersatzlos zu streichen.

Gegenvorschlag bleibt bestehen

Die verbleibenden Regelungen des Gegenvorschlags bringt die FiKo in den Grossen Rat (siehe Kasten). In der Vernehmlassung haben die Mitte, SVP, EDU und der Bauernverband diesen Umsetzungsvorschlag explizit begrüsst. FDP, SP, Grüne, EVP, der Regierungsrat, die Umweltverbände sowie die meisten weiteren Teilnehmenden (vor allem grössere Städte und Gemeinden) lehnten den Gegenvorschlag hingegen integral ab.

Eine Mehrheit der FiKo findet, dass die Regelungen zum Wolf nicht in die Verfassung gehören, im Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) jedoch durchaus ihre Berechtigung haben. Eine Minderheit der FiKo sieht aufgrund der diesbezüglichen Bundeskompetenzen keinen Regelungsbedarf auf Kantonsebene und lehnt den Gegenvorschlag daher nach wie vor ab.

Initiativkomitee zu bedingtem Rückzug bereit

Das Initiativkomitee hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens in Aussicht gestellt, zu einem bedingten Rückzug (gemäss Artikel 157 PRG) seiner Initiative bereit zu sein, wenn die vorliegende Gesetzesvorlage vom Grossen Rat materiell unverändert verabschiedet wird. Wenn der Grosse Rat dem Gegenvorschlag zustimmt und kein Referendum dagegen ergriffen wird, werden die Bestimmungen im JWG Rechtskraft erlangen, und es findet keine Volksabstimmung über die ursprüngliche Initiative statt.

Der Grosse Rat berät den Gegenvorschlag in erster Lesung in der Sommersession 2025.

Inhalt des Gegenvorschlags

  • Verbot der Förderung des Bestands von Grossraubtieren
  • Ausschöpfung des kantonalen Handlungsspielraums zur Begrenzung des Grossraubtierbestands
  • Beachtung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei Einführung von neuen Herdenschutzmassnahmen (z. B. Wärmebildkameras für Hirten, Pheromon-Halsbänder für Nutztiere)Sunsetklausel: Acht Jahre nach Inkrafttreten der

Bestimmungen soll der Gesetzesartikel automatisch ausser Kraft treten

 

Quelle: Finanzkommission des Grossen Rates
Bildquelle: Symbolbild © Montipaiton/Depositphotos.com

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