Kanton Schwyz: Abschussverfügung für Wolf nach Annäherung an Landwirt erlassen
In den letzten Wochen kam es in der Region Ausserschwyz vermehrt zu Wolfsichtungen in unmittelbarer Siedlungsnähe.
Am 8. Mai 2025 näherte sich ein Wolf einem Landwirt, ohne Anzeichen von Scheu zu zeigen. Der Regierungsrat hat daraufhin eine sofortige Abschussverfügung für einen Wolf erlassen.
Seit Anfang März wurde in der Region Ausserschwyz, insbesondere auf dem Gemeindegebiet von Schübelbach und Vorderthal, wiederholt ein einzelner Wolf beobachtet. Die Sichtungen erfolgten in Siedlungsnähe und im Umfeld landwirtschaftlicher Betriebe. Am 6. Mai 2025 wurde im Bereich des Kraftwerks in Siebnen eine Hirschkuh in unmittelbarer Nähe zur Siedlung gerissen.
Ein Wildhüter konnte sich dem Wolf nähern und führte eine Vergrämungsaktion mittels Gummischrot durch.
Am 8. Mai 2025 kam es in Rempen zu einem Vorfall, bei dem sich ein Wolf einem Landwirt näherte, ohne Scheu zu zeigen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Abschussverfügung gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung erfüllt.
Gemäss dem „Konzept Wolf Schweiz“ des Bundesamts für Umwelt (BAFU) liegt ein problematisches Verhalten vor, wenn ein Wolf wiederholt in der Nähe von Siedlungen erscheint und dabei eine ungenügende Scheu gegenüber Menschen zeigt.
Um einer weiteren Gefährdung von Menschen entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat den Abschuss eines Wolfs in einem klar definierten Perimeter verfügt. Die räumliche Eingrenzung basiert auf den dokumentierten Sichtungen, den Rissereignissen sowie dem Vorfall mit auffälligem Verhalten. Sie folgt dem natürlichen Bewegungsmuster des Wolfs entlang des Übergangs zwischen Wald und Siedlung.
Mit dem Vollzug der Verfügung wird die Wildhut beauftragt. Die Abschussanordnung ist auf 60 Tage befristet.
Quelle: Kanton Schwyz Umweltdepartement
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