Leipzig, Sachsen: Enkel-Trick und Messenger-Betrug – Anklage gegen 22-Jährigen

Am 25. April 2025 konnte durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen einen 22-Jährigen mit niederländischer Staatsangehörigkeit erhoben werden, dem insgesamt 40 vollendete und versuchte Betrugsstraftaten zur Last gelegt werden.

Der Gesamtschaden beläuft sich dabei auf fast 100.000 Euro.

Auf die Spur kamen ihm die Ermittlerinnen und Ermittler im August 2024, als er einen 76-Jährigen aus Leipzig mit dem sogenannten „Enkel-Trick“ betrog.

Der Senior erhielt von einer ihm unbekannten Rufnummer eine SMS, in welcher sich der bis dato unbekannte Tatverdächtige als vermeintlicher Sohn des Geschädigten ausgab.

Der 22-Jährige forderte den 76-jährigen Mann dazu auf, mehrere angeblich dringliche Rechnungen zu bezahlen, woraufhin dieser über 3.800 Euro überwies.

In Folge intensiver Ermittlungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Leipzig, der Ermittlungsgruppe „Schock“ der Kriminalpolizei Leipzig sowie vieler weiterer Polizeidienststellen anderer Bundesländer konnte der nun Angeschuldigte als Tatverdächtiger bekannt gemacht und am 20. September 2024 nach einer Durchsuchung in Düsseldorf festgenommen werden.

Dabei wurden Bargeld und mehrere Mobiltelefone als Beweismittel sichergestellt.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten aus dem Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Paderborn, das zahlreiche Straftaten mit dem gleichen Modus Operandi zum Gegenstand hatte, ist mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Leipzig übernommen worden.

Nach Abschluss der Ermittlungen und der Auswertung zahlreicher Mobiltelefone des 22-Jährigen werden ihm 31 Vollendungstaten mit einer Schadenssumme von insgesamt knapp 100.000 Euro und neun Versuchstaten zur Last gelegt.

Er wird zudem verdächtigt, sich in mindestens 68 Fällen telefonisch mittels fremder Personalien eSIM-Karten verschafft zu haben, um diese zur Vorbereitung von weiteren Betrugstaten nach dem Modus Operandi „Messengerbetrug“ zu nutzen oder über Snapchat an Dritte zu verkaufen.

 

Quelle: Polizei Sachsen
Bildquelle: Polizei Sachsen

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