Schweiz: Neue Vorschriften für E-Bikes und E-Fahrzeuge seit 1. Juli 2025

Neue Vorschriften für E-Bikes und andere (E-)Fahrzeuge in der Schweiz:

Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für den Langsamverkehr. Diese betreffen insbesondere elektrische Fahrzeuge wie E-Bikes, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobikes – mit und ohne Tretunterstützung.

Informieren Sie sich über die Kategorie Ihres Fahrzeugs, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein.

Drei neue Fahrzeugkategorien:

Leicht-Motorfahrräder

  • Max. 500 W Motorleistung
  • Mit Tretunterstützung: bis 25 km/h
  • Ohne Tretunterstützung: bis 25 km/h
  • Gesamtgewicht neu: max. 250 kg
  • Kein Führerausweis notwendig (ab 16 J., ab 14 J. mit Kat. M)
  • Keine Kontrollschildpflicht
  • Keine Helmpflicht (Helm empfohlen)


Schnelle Motorfahrräder

  • Max. 1000 W Motorleistun
  • Mit Tretunterstützung: bis 45 km/h
  • Ohne Tretunterstützung: bis 30 km/h
  • Führerausweis mind. Kategorie M erforderlich
  • Kontrollschild- & Helmpflicht

Schwere Motorfahrräder (neu)

  • Max. 2000 W Motorleistung
  • Geschwindigkeit: max. 25 km/h
  • Gesamtgewicht: 250 bis 450 kg
  • Führerausweis mind. Kat. M
  • Kontrollschild- & Helmpflicht
    → z. B. elektrische Lastenräder für den Kinder- oder Warentransport


Kindermitnahme im Cargobike

Künftig dürfen bis zu vier Kinder in einem Lastenvelo mitgeführt werden – vorausgesetzt, es sind gesicherte Sitzplätze mit Gurten vorhanden.

Neue Signalisationen

  • Das Symbol „Fahrrad“ gilt neu auch für:
    → langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Scooter bis 20 km/h
  • Das Symbol „Motorfahrrad“ betrifft:
    → schnelle E-Bikes, benzinbetriebene Mofas, schwere Elektrofahrzeuge
  • Wichtig: Bei einem Fahrverbot für Motorfahrräder dürfen auch E-Fahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor nicht verkehren.

Eine Übersicht bietet das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

 

Quelle: Stadt Adliswil / Bundesamt für Strassen ASTRA
Bildquelle: Stadt Adliswil

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