Neue Vorschriften für E-Bikes und andere (E-)Fahrzeuge in der Schweiz:
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für den Langsamverkehr. Diese betreffen insbesondere elektrische Fahrzeuge wie E-Bikes, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobikes – mit und ohne Tretunterstützung.
Informieren Sie sich über die Kategorie Ihres Fahrzeugs, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein.
Drei neue Fahrzeugkategorien:
Leicht-Motorfahrräder
Max. 500 W Motorleistung
Mit Tretunterstützung: bis 25 km/h
Ohne Tretunterstützung: bis 25 km/h
Gesamtgewicht neu: max. 250 kg
Kein Führerausweis notwendig (ab 16 J., ab 14 J. mit Kat. M)
Keine Kontrollschildpflicht
Keine Helmpflicht (Helm empfohlen)
Schnelle Motorfahrräder
Max. 1000 W Motorleistun
Mit Tretunterstützung: bis 45 km/h
Ohne Tretunterstützung: bis 30 km/h
Führerausweis mind. Kategorie M erforderlich
Kontrollschild- & Helmpflicht
Schwere Motorfahrräder (neu)
Max. 2000 W Motorleistung
Geschwindigkeit: max. 25 km/h
Gesamtgewicht: 250 bis 450 kg
Führerausweis mind. Kat. M
Kontrollschild- & Helmpflicht → z. B. elektrische Lastenräder für den Kinder- oder Warentransport
Kindermitnahme im Cargobike
Künftig dürfen bis zu vier Kinder in einem Lastenvelo mitgeführt werden – vorausgesetzt, es sind gesicherte Sitzplätze mit Gurten vorhanden.
Neue Signalisationen
Das Symbol „Fahrrad“ gilt neu auch für: → langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Scooter bis 20 km/h
Das Symbol „Motorfahrrad“ betrifft: → schnelle E-Bikes, benzinbetriebene Mofas, schwere Elektrofahrzeuge
Wichtig: Bei einem Fahrverbot für Motorfahrräder dürfen auch E-Fahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor nicht verkehren.
Eine Übersicht bietet das Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Quelle: Stadt Adliswil / Bundesamt für Strassen ASTRA Bildquelle: Stadt Adliswil