Schweizer Armee: Sozialdienst zahlte 2024 über 700’000 Franken an Hilfsbedürftige aus

Im letzten Jahr hat der Sozialdienst der Armee (SDA) insgesamt 713’000 Franken an Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes sowie an Militärpatientinnen und Militärpatienten und Hinterbliebene ausbezahlt.

Die Ausgaben des Sozialdienstes der Armee sind damit im Jahr 2024 gestiegen. Der Gesamtbetrag der Unterstützungsgelder lag mit 713’000 Franken um 130’000 Franken über demjenigen des Vorjahres. Der SDA steht Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes mit seinen Beratungsangeboten grundsätzlich im zeitlichen Umfeld ihrer Dienstleistungen zur Seite – ein Angebot, das auch 2024 auf ein gestiegenes Interesse stiess.

Im letzten Jahr gingen 3’355 Anrufe (Vorjahr 2’924) auf die Telefonnummer des Sozialdienstes der Armee (0800 855 844) ein. Die Sozialberatenden des SDA haben neben der intensiven Auskunftserteilung insgesamt 1’978 Dossiers (Vorjahr 1’881) bearbeitet.

Ein wesentlicher Faktor für die gestiegene Beratungstätigkeit und die Ausgaben waren die hohen Einrückungsbestände in den Rekrutenschulen sowie eine bessere Information an Personen, die sich im Dienst verletzt haben oder erkrankt sind. Das Schliessen dieser Informationslücke bei den Dienstleistenden führte zu einer erhöhten Nachfrage, was sich insbesondere in den Ausgaben für Militärpatientinnen und Militärpatienten abzeichnete.

Im Jahresbericht 2024 gibt der SDA detailliert Einblick in seine Aufwendungen sowie in die Beratungstätigkeit der zivilen Mitarbeitenden und der militärisch eingeteilten Fachspezialistinnen und Fachspezialisten, welche diesen Dienst im Rahmen ihrer jährlichen Wiederholungskurse leisten. Nachdem die Milizkomponente des SDA in den vergangenen Jahren einen personellen Aufwuchs erfuhr, liegt das Schwergewicht der Stabsausbildung in den kommenden Jahren auf der Vorbereitung für Einsätze der Armee – insbesondere auch im Rahmen der Verteidigung.

Materielle Hilfe und Beratung

Unterstützung:

Die finanziellen Mittel für die materielle Hilfe stammen ausschliesslich aus Zuwendungen von Stiftungen und von Spendengeldern.

Der SDA hilft:

  • Angehörigen der Armee, des Rotkreuzdienstes und des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht (zum Beispiel Rekrutenschule, Wiederholungskurs) in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen;
  • Personen, die einen Friedensförderungsdienst oder Assistenzdienst im Ausland leisten und aufgrund dieser Dienstleistung in eine Notsituation geraten;
  • Militärpatientinnen und Militärpatienten, die infolge Unfalls oder Krankheit im Militär in Schwierigkeiten geraten (als Ergänzung zur Militärversicherung);
  • Angehörigen von Militärpatientinnen und Militärpatienten oder Hinterbliebenen von Verstorbenen.

 

Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: Symbolbild © Nomad_Soul/Shutterstock.com

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