Schweizer Armee: Lärmsanierung auf Schiessplätzen verzögert sich
von Polizei.news Redaktion Blaulicht-Branchennews Polizeinews Regionen Schweiz Schweizer Armee
Die gesetzliche Frist zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte auf militärischen Schiessplätzen ist per Ende Juli 2025 abgelaufen.
Von den 46 Schiessplätzen mit ausgewiesenem Sanierungsbedarf sind jedoch nicht alle vollständig saniert. Gründe dafür sind der grosse planerische Aufwand, veränderte Nutzungen der Anlagen, begrenzte Fachressourcen und notwendige Priorisierungen.
Dem Lärmschutz wurde bei Bauprojekten des VBS bereits vor Inkrafttreten des Anhangs 9 Lärmschutz-Verordnung (LSV) Rechnung getragen.
So werden auf militärischen Schiessplätzen seit Jahrzehnten bauliche und betriebliche Massnahmen getroffen, welche auch dem Lärmschutz dienen.
Nach Inkraftsetzung des Anhangs 9 der Lärmschutz-Verordnung am 1. August 2010 hat das VBS ein Beurteilungssystem aufgebaut, um die Lärmimmissionen zu berechnen, Schusszahlen zu erheben und einen Lärmkataster aufzubauen.
In den Jahren 2012 bis 2014 wurden die Lärmimmissionen aller ursprünglich rund 120 Schiessplätze grob beurteilt. Dabei wurde festgestellt, dass 46 davon saniert werden müssen.
Sanierungsarbeiten schrittweise aufgenommen
Nach der Pilotphase von 2014 bis 2016 mit vertieften Analysen auf ausgewählten Schiessplätzen wurden verschiedene lärmmindernde Ansätze geprüft – darunter betriebliche, technische und bauliche Massnahmen sowie Ersatzlösungen wie zum Beispiel Schallschutzfenster.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden die Sanierungsarbeiten auf den weiteren militärischen Schiessplätzen schrittweise aufgenommen.
Die Sanierungsfrist für den militärischen Schiesslärm konnte nicht eingehalten werden, insbesondere wegen Verzögerungen durch dynamische Nutzungsänderungen und die komplexe Lärmbeurteilung.
Besonders in dicht besiedelten Gebieten ist die Lärmsanierung aufwändig, da zahlreiche Massnahmen auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft werden müssen.
Seit der Weiterentwicklung der Armee und der Umsetzung des Stationierungskonzepts per 1. Januar 2018 führten Nutzungsänderungen auf verschiedenen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen zu notwendigen Neubeurteilungen.
Für die nächsten fünf bis zehn Jahre belaufen sich nach aktuellen Erkenntnissen die Kosten für die Lärmschutz- und Schallschutzmassnahmen auf rund 50 Mio. Fr.
Erste erfolgreiche Lärmsanierungen
Aktuell befinden sich 16 Schiessplätze in der Konzeptphase, 15 in der Projektierung, 7 in der Bewilligungsphase und 4 in der Realisierung. 4 Projekte konnten erfolgreich umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind:
- Gemeinsame unterirdische Schiessanlage von Bund und Kanton in Sion (VS)
- Modernisierung und Lärmsanierung der Schiessanlage in Frauenfeld (TG)
- Lärmschutztunnel auf dem Schiessstand in Bôle (NE)
Vier Phasen bis zur Realisierung der Massnahmen
- Konzeptphase: Lärmberechnungen und Erhebung der Schusszahlen
- Projektierung: Erarbeitung eines Bauprojekts mit konkreten Massnahmen
- Bewilligungsphase: Öffentliches Verfahren mit Beteiligung aller Interessengruppen
- Realisierung: Umsetzung nach rechtskräftiger Plangenehmigung
Ausnahmen gemäss Lärmschutz-Verordnung
Wo keine ausreichenden Massnahmen möglich oder zumutbar sind, sieht die Lärmschutz-Verordnung Ausnahmen (Erleichterungen) vor – z. B. bei unverhältnismässigen Kosten oder übergeordnetem öffentlichem Interesse.
Die Armee bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen realistischer Ausbildung zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte. Wo bauliche oder technische Massnahmen nicht ausreichen, kommen Ersatzlösungen zum Einsatz, um die Belastung der Bevölkerung zu minimieren.
Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: Symbolbild © VBS