Saint-Sulpice NE: Hauptstrasse H10 wegen Felsarbeiten 5 Tage gesperrt
von Polizei.news Redaktion +Instagram-CH Kantonspolizei Neuenburg Organisationen Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Tunnel Verkehr & Katastrophen
Von Montag, 11. August 2025, 9.00 Uhr, bis Freitag, 15. August 2025, 17.00 Uhr, wird die Hauptstrasse H10 zwischen Le Haut-de-la-Tour und Fleurier für den Verkehr gesperrt.
Diese Massnahme soll es ermöglichen, Verkehrssicherheitsarbeiten durch Eingriffe an der Felsklippe über dem unteren Portal des Roche-Percée-Tunnels in einem besonders heiklen Bereich durchzuführen, in dem kürzlich Blöcke abgebrochen sind.
Seit November 2024 werden Arbeiten zur Sicherung der Hauptstrasse H10 oberhalb von Saint-Sulpice durchgeführt. Dabei werden Eingriffe an den Felsklippen oberhalb der Fahrbahn durchgeführt.
Dabei werden acht neue Netze mit einer Höhe von 3 bis 6 Metern und einer Gesamtlänge von 190 Metern installiert sowie zwei bestehende Netze verstärkt und repariert.
Die geplanten Arbeiten konnten grösstenteils ohne Strassensperrungen durchgeführt werden. Bei vorbereitenden Untersuchungen für die nun durchzuführenden Arbeiten stellte sich jedoch kürzlich heraus, dass die Felsstruktur im Baugebiet von sehr schlechter Qualität ist.
Schutzmassnahmen gegen Stein- und Felssturz während der Arbeiten sind daher nicht möglich.
Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich, den Verkehr für fünf Tage zu unterbrechen, um am unteren Portal des Roche-Percée-Tunnels Sicherheitsnetze installieren zu können.
Daher ist die Hauptstrasse H10 zwischen Le Haut-de-la-Tour und Fleurier von Montag, 11. August 2025, 9:00 Uhr, bis Freitag, 15. August 2025, 17:00 Uhr, rund um die Uhr für den Verkehr gesperrt.
Während der Bauarbeiten wird eine Ad-hoc-Umleitung eingerichtet.
Um die Einhaltung der Fahrpläne und Anschlüsse zu gewährleisten, wird auf diesem Strassenabschnitt lediglich der öffentliche Nahverkehr aufrechterhalten.
Das Amt für Brücken und Strassen dankt den Nutzern für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme auf die Unannehmlichkeiten, die durch die schwierigen Bedingungen dieser Baustelle entstehen, und bittet sie, die provisorische Beschilderung zu beachten, die aufgestellt wird.
Quelle: Kantonspolizei Neuenburg
Bildquelle: SPCH