Klage eines Street-View-Pinklers gegen Google abgewiesen
von Agentur belmedia
Googles Strassenbilder-Dienst Street View kann für Betroffene, die im falschen Moment fotografiert werden, sehr peinlich werden. So erging es einem Franzosen, der von der Google-Kamera erfasst wurde, just während er sich im eigenen Vorgarten erleichterte. Seine Klage gegen Google Frankreich wurde nun abgewiesen.
Der Mann hatte 10’000 Euro Schadensersatz dafür verlangt, dass Google ihn „zum Gespött seines Dorfes“ machte. Am Donnerstag erklärte das Gericht im westfranzösischen Angers seine Klage jetzt für nicht zulässig, wie AFP berichtet. Dies geschah vor allem aus formalen Gründen: Der Gartenbesitzer hätte die US-Mutterfirma und nicht die französische Filiale des Internetriesen verklagen müssen.
Das Gericht verpflichtete den Mann dazu, die Anwaltskosten von Google Frankreich in Höhe von umgerechnet 1450 Franken zu erstatten. Das kompromittierende Foto war nach einer Gerichtsanhörung aus dem Internet entfernt worden. Aufgenommen wurde die Szene im November 2010 mit einer rotierenden Kamera, die auf einem Fahrzeug montiert war. Google verwendet diese Technik, um auf Street View Panoramabilder zu veröffentlichen.
Das Street-View-Foto, das den Mann beim Pinkeln zeigt, hatte zunächst im Internet die Runde gemacht. Schliesslich erkannten Nachbarn und Freunde den Mann, obwohl Google sein Gesicht unkenntlich gemacht hatte. In seinem Garten in einem kleinen, nordwestfranzösischen Dorf glaubte sich der Mann vor fremden Blicken und Kameras sicher. Das Hoftor hatte er ausserdem nach eigenen Angaben extra verschlossen. Doch die hoch auf dem Wagendach aufgebauten Google-Kameras fotografierten den urinierenden Gartenbesitzer einfach über den Sichtschutz hinweg.
Kommentar: Im ersten Moment mag man über Geschichte des Gartenpinklers schmunzeln. Witzig ist die Sache allerdings nur so lange, wie man selbst nicht betroffen ist. Schadenfreude ist also unangebracht. Ausgeprochen ärgerlich ist es für den Mann, dass er neben dem Spott nun auch noch die Gerichtskosten zu tragen hat.
Pikant ist, dass er von Google keineswegs in der Öffentlichkeit in peinlicher Pose erfasst wurde, sondern in seinem privaten Raum. Der Mann hatte sich im guten Glauben befunden, dort vor fremden Blicken geschützt zu sein. Doch er hat die Rechnung nicht mit dem Google-Auge gemacht, das heute offenbar auch dorthin reicht, wo man es nicht erahnt.
Bedeutet es nicht eine massive Verletzung der Privatsphäre, wenn ein Internetdienst ein derart intimes Foto der (Welt-)Öffentlichkeit zugänglich macht? Das Gericht hätte hierzu ein richtungsweisendes Urteil sprechen können. Leider hat es sich mit der Berufung auf formale Gründe aus der Affäre gezogen. Schade.
Anmerkung: Auf die Verlinkung des kompromittierenden Street-View-Bildes wird hier bewusst verzichtet.
Titelbild: Uri Sharf / Wikimedia / CC