Mercedes prallt gegen Porsche - zwei Kinder (nicht angeschnallt) verletzt

Duisburg, Alt-Hamborn. Am Montag (19. August) kollidierten gegen 8:50 Uhr auf der Duisburger Straße ein schwarzer E-Klasse Mercedes mit einem grauen Porsche Cayenne.

Der Mercedes-Fahrer (34) fuhr mit zwei nicht angeschnallten Kindern (6, 9) auf der Rückbank die Duisburger Straße in Richtung Meiderich entlang.

Weil auf der rechten von zwei Fahrspuren ein Müllwagen stand, wechselte der 34-Jährige auf die linke Fahrspur und überholte das Fahrzeug der Wirtschaftsbetriebe. Zeitgleich fuhr ein 30-Jähriger Porsche-Fahrer aus einer Grundstücksausfahrt auch auf die linke Fahrspur Duisburger Straße. Beim Abbiegen übersah er den Mercedes und stieß mit seiner Fahrzeugfront gegen dessen rechte Fahrzeugseite.

Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Mercedes über die Gegenfahrbahn auf die andere Straßenseite. Glück im Unglück: Die ungesicherten Kinder wurden nur leicht verletzt. Weil sie über Kopfschmerzen klagten, brachte ein Rettungswagen sie zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.

Während die verständigten Polizisten den Unfall aufnahmen stellten sie fest, dass der Porsche-Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Neben einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr muss er sich nun auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten.

Ganz straflos kommt aber auch der Mercedes-Fahrer nicht davon. Er muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, weil er weder Kindersitz noch Sicherheitsgurt nutzte.

Der Appell der Duisburger Polizei fällt eindeutig aus: Unabhängig von der Länge der Fahrtstrecke sind Kinder vor Fahrtantritt durch einen Kindersitz bzw. Sicherheitsgurt zur schützen. Als schwächste Verkehrsteilnehmer sind Kinder auf die Verantwortung ihrer Eltern bzw. der Erwachsenen angewiesen, denn sie selber haben noch kein Gefahrenbewusstsein. Erwachsene setzen mit solch verantwortungslosem Verhalten das Leben ihrer Kinder aufs Spiel. Autofahrer müssen wissen: Ein Aufprall mit nur 50 km/h entspricht einem Sturz aus dem vierten Stockwerk eines Hauses. Ohne Kindersitz kann ein Aufprall bereits bei 15 km/h für ein Kind tödlich sein. Nicht angeschnallte Kinder werden bei einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h wie lebende Geschosse von der Rückbank gegen das Armaturenbrett oder gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Die Duisburger Polizei wird Verstöße gegen die Sicherungspflichten deshalb weiter konsequent ahnden.

 

Quelle: Polizeipräsidium Duisburg
Titelbild: rawf8 – shutterstock.com

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