Mann (26) stößt Freundin über Terrassenbrüstung - 23-Jährige tot
Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen 26-jährigen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beschuldigte lebte seit Anfang Juli 2019 in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Wittlich, bei seiner 23-jährigen Freundin, dem späteren Tatopfer. Am Abend des 16.08.2019 begab sich das Paar in den Wittlicher Stadtpark.
Hier soll es zwischen dem Paar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. In der Folge trennte sich der Beschuldigte von seiner Freundin, begab sich in deren Wohnung, packte seine Reisetasche und verließ das Anwesen. Den Wohnungsschlüssel gab er noch am selben Abend seiner Freundin zurück.
Nachdem die junge Frau wieder in die Wohnung zurückgekehrt war, suchte der Beschuldigte gegen 23:30 Uhr das Anwesen auf. Da er über keinen Haustürschlüssel verfügte, klingelte er bei Mitbewohnern des Hauses, die ihm die Haustür öffneten. Anschließend wollte der alkoholisierte Beschuldigte sich Zutritt in die in der zweiten Etage gelegene Wohnung seiner Freundin verschaffen. Da die Wohnungsinhaberin die Wohnungstür verriegelt hatte, klopfte der Beschuldigte vehement gegen die Tür, um in die Wohnung hineingelassen zu werden. Nachdem die Geschädigte sich geweigert hatte, die Tür zu öffnen und den Beschuldigten aufforderte zu gehen, trat der Beschuldigte die Wohnungstür ein.
In der Folge kam es in der Wohnung gegen 00:10 Uhr/00:15 Uhr zwischen dem Tatopfer und dem Beschuldigten zunächst zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung, die sich von der Wohnung auf die Terrasse verlagerte. Auf der Terrasse soll der Beschuldigte die Geschädigte gegen die 83 cm hohe Brüstung gedrängt und die Frau über die Brüstung gestoßen haben. Die Geschädigte stürzte zirka 9 m in die Tiefe. Sie erlitt durch den Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Das Tatopfer, das stationär intensiv-medizinisch behandelt wurde, verstarb am 18.08.2019 an den Folgen der Verletzungen.
Der Beschuldigte ist in der Tatnacht vorläufig festgenommen worden. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Trier hat gegen den Beschuldigten am 18.08.2019 Haftbefehl wegen Totschlages erlassen. Ich bitte zu beachten, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Rechtlicher Hinweis: Totschlag (§ 212 StGB): Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Quelle: Staatsanwaltschaft Trier
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