Beschwerde gegen "Kassensturz" gutgeheissen

Ein Beitrag des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF zu einem Gesetzgebungsverfahren im Versicherungsrecht war nicht sachgerecht.

Dies beschloss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI mit knapper Mehrheit. Drei weitere Beschwerden wies sie dagegen ab.

Im Rahmen der heutigen öffentlichen Beratungen in Bern behandelte die UBI vier Beschwerden. Sehr kontrovers diskutierten die Mitglieder der Kommission über eine Beschwerde des Schweizerischen Versicherungsverbands gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF vom 30. April 2019 zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Im ersten Teil informierte die Redaktion über den bisherigen Gesetzgebungsprozess, den sie als „Trauerspiel“ darstellte. Im zweiten Teil folgten Interviews mit zwei Nationalrätinnen und einem Nationalrat. Im Mittelpunkt des Beitrags standen drei im Lichte des Konsumentenschutzes zentrale Bestimmungen der Teilrevision des VVG.

Der Umstand, dass der Beitrag kurz vor der Debatte im Nationalrat ausgestrahlt wurde, spielte für die rundfunkrechtliche Beurteilung keine Rolle. Es bestehen bei einer entsprechenden Konstellation nicht besondere Sorgfaltspflichten zur Gewährleistung der Chancengleichheit wie vor Volksabstimmungen. Die UBI prüfte den Beitrag daher ausschliesslich auf seine Vereinbarkeit mit dem Sachgerechtigkeitsgebot, bei welchem die Gewährleistung der freien Meinungsbildung des Publikums im Zentrum steht.

Transparent war für das Publikum, dass sich die Redaktion in anwaltschaftlicher Weise für die Anliegen der Versicherten einsetzte. Uneinig waren sich aber die Mitglieder, ob die Fakten zum Gesetzgebungsprozess sowie zu den thematisierten Bestimmungen und die Sichtweise des kritisierten Beschwerdeführers im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots korrekt wiedergegeben wurden. Eine Mehrheit der Kommission erachtete dies als nicht gegeben und befand, dass auch die Interviews von Parlamentariern im zweiten Teil diese Mängel nicht beheben konnten. Die UBI hiess die Beschwerde deshalb mit fünf zu vier Stimmen gut.

Gegenstand einer öffentlichen Beratung bildete ebenfalls ein dreiteiliger Beitrag der Sendung „Rendez-vous“ von Radio SRF vom 6. September 2019 über Massnahmen gegen häusliche Gewalt an Frauen. Thematisiert wurde die Situation in Frankreich, Spanien und der Schweiz. Anlass bildete ein Aktionsplan der französischen Regierung. In einer Popularbeschwerde wurde moniert, im Beitragsteil über die Schweiz fehlten Informationen zu den religiösen und kulturellen Hintergründen von häuslicher Gewalt. Die Mitglieder der UBI erachteten diese Rüge aber als unbegründet. Im Zentrum des Beitrags standen Massnahmen gegen häusliche Gewalt in den drei vorgestellten Ländern. Überdies wurde im Teil über die Schweiz ausdrücklich erwähnt, dass häusliche Gewalt gegen Frauen häufig bei Familien mit Migrationshintergrund beobachtet werden könne. Die UBI wies die entsprechende Beschwerde daher einstimmig ab.

Ebenfalls als sachgerecht erachtete die UBI die Sendung „Reporter“ vom 7. Juli 2019 über den Klimaforscher Thomas Stocker. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde gerügt, die Dokumentation enthalte falsche Informationen und wesentliche Fakten zur Klimaerwärmung würden verschwiegen. In der Beratung wurde aber betont, dass im Zentrum der Sendung ein Porträt des Klimaforschers stand, welcher bei einer Reise nach Grönland begleitet wurde. Dabei wurde auch erwähnt, dass Thomas Stocker umstritten und für Klimaskeptiker eine „Reizfigur“ sei. Klimaskeptiker kamen in der Sendung denn auch zu Wort. Insgesamt vermittelte das Porträt ein differenziertes Bild zum Klimaforscher. Die UBI wies die Beschwerde deshalb einstimmig ab.

Zum gleichen Schluss kam sie auch bezüglich eines Online-Artikels von RTS Info vom 20. März 2019. Es ging dabei um die Ergebnisse einer Cannabis-Studie, welche in der Publikation zusammengefasst wurden. Sowohl den Titel als auch den Text erachtete die UBI entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers als korrekt und damit sachgerecht.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

 

Quelle: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Artikelbild: Symbolbild © Denis Linine – shutterstock.com

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