Kanton Bern: Genehmigung der Notverordnungen in der nächsten Session
Das Büro des Grossen Rats des Kantons Bern hat an einer Sitzung im Grossratssaal Vorentscheide zur Behandlung der Notverordnungen der Regierung getroffen.
Das Gremium der Fraktions- und Kommissionspräsidien hat dabei auch seinen Dank an Regierung und Verwaltung ausgesprochen für die ausserordentlichen Anstrengungen, welche alle zur Bewältigung der Krisensituation unternehmen.
Artikel 91 der Berner Kantonsverfassung ermöglicht es der Regierung, in Krisensituationen schnell zu reagieren und Verordnungen zu erlassen, die während maximal einem Jahr gelten. Der Artikel besagt aber auch, dass diese Notverordnungen sofort durch den Grossen Rat zu genehmigen seien. Das Büro des Grossen Rats, das neben den drei Ratsleitenden aus den Präsidien der Fraktionen und Kommissionen besteht, hat an einer Sitzung das weitere Vorgehen für die Genehmigung festgelegt. Um die Abstandsregeln einzuhalten, fand die Sitzung im Rathaussaal statt. Der Ratsleitung um Ratspräsident Hannes Zaugg-Graf ging es insbesondere auch darum, der Regierung den Rücken zu stärken und aufzuzeigen, dass es nun die Kräfte aller Beteiligter braucht, um auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen.
Abhängig vom Verlauf der Pandemie und Massnahmen des Bundes
Regierungspräsident Christoph Amman erläuterte in einem ersten Teil die Arbeitsweise und die Absichten der Regierung bei der Erarbeitung der Notverordnungen und beantwortete Fragen aus dem Plenum. Die Mitglieder des Büros diskutierten anschliessend die Bedeutung des Wortes „sofort“ in der Verfassung. Rechtlich ist dies ein unbestimmter Rechtsbegriff, weshalb sich hier ein gewisser Ermessenspielraum öffnet. Es wurde entschieden, die Genehmigung der Notverordnungen durch den Grossen Rat in der nächsten Session vorzunehmen. Der Zeitpunkt dieser Session wird vom weiteren Verlauf der Pandemie und der damit verbundenen Massnahmen des Bundes abhängen. Das Büro war bei seinem Entscheid zudem der Auffassung, dass neben dem gesundheitlichen Gefahrenpotenzial auch die damit verbundenen hohen Kosten der Verhältnismässigkeit widersprechen würden.
Dank an Regierungsrat
Das Büro des Grossen Rats nutzte die Möglichkeit aber auch, der Regierung für ihre pragmatische Führungsarbeit zu danken. Der Regierungsrat zeigte sich offen, den Dialog mit dem Büro als Vertretung des Aufsichtsorgans zu pflegen. Anerkennt wurde aber insbesondere auch die zum Teil massive Mehrbelastung gerade einzelner Verwaltungseinheiten, welche im Moment quasi im Schichtbetrieb arbeiteten. Das Büro ist dankbar, dass die Solidarität innerhalb der Verwaltung mithilft, die Auswirkungen der Krisensituation zu bewältigen.
Quelle: Kanton Bern
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