Kanton St.Gallen: Fahrunfähig oder trotz Entzug des Führerausweises unterwegs

Im Zeitraum zwischen Dienstagnachmittag und Mittwochmorgen (26.05.2021), hat die Kantonspolizei St.Gallen anlässlich Verkehrskontrollen drei Personen festgestellt, die ihre Autos in fahrunfähigem Zustand gelenkt hatten.

Drei weitere Autofahrer waren mit ihren Autos unterwegs, obwohl ihnen der Führerausweis bereits entzogen worden war. Alle Autofahrer gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.

In Goldach fuhr ein 26-jähriger Autofahrer zu einem Termin bei der Polizeistation Goldach. Dies obwohl ihm der Führerausweis bereits entzogen worden war.

In Widnau und Wil konnten ein 29-jähriger sowie ein 31-jähriger Autofahrer kontrolliert werden. Beide waren trotz Entzug des Führerausweises unterwegs.

In Altstätten wurde ein 29-jähriger Autofahrer zur Kontrolle angehalten. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut-und Urinprobe. Der in der Region wohnhaft polnische Staatsangehörige widersetzte sich den Amtshandlungen, weshalb die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen schliesslich die Blutprobe unter Zwang verfügte. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.

In Haag und in Walenstadt konnten eine 60-jährige Autofahrerin und ein 43-jähriger Autofahrer kontrolliert werden. Beide hatten ihre Autos in angetrunkenem Zustand gelenkt. Die Weiterfahrt wurde ihnen untersagt.

 

Quelle: Kapo SG
Titelbild: Symbolbild © Kapo SG

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