Darf giftiges Cadium für Displays weiter verwendet werden?
von Agentur belmedia
Über diese Frage herrscht auf dem EU-Markt derzeit juristische Uneinigkeit. So hat Nanoco, der Entwickler und Hersteller cadmiumfreier Quantenpunkte, die Rechtmässigkeit cadmiumhaltiger Quantenpunkt-Bildschirme auf dem europäischen Markt infrage gestellt. Nanoco fordert mithilfe einer Petition an das Europäische Parlament eine offizielle Untersuchung zu diesem Thema.
Diese Initiative findet zeitgleich mit Berichten statt, dass TPV, eine zu Philips gehörige Marke, diesen Monat auf dem europäischen Markt LCD-Bildschirme (Flüssigkristall-Displays) einführen will, die cadmiumbasierte Quantenpunkte enthalten.
Cadmium ist ein hochgiftiges, krebserregendes Nebenprodukt aus der Zink- und Kupferherstellung. Cadmium lagert sich im Körper an, weshalb schon geringe Mengen im Laufe der Zeit zu einer gefährlichen Belastung werden können. Es ist sowohl im Rahmen der allgemeinen Umwelt als auch bei direkter Einwirkung eine gefährliche Substanz.
Im Mai 2015 hatte das Europaparlament mit 618 zu 33 Stimmen einen delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission abgelehnt, mit dem die Verwendung von giftigem Cadmium in Fernseh- und anderen Bildschirmen bis zum Juli 2018 verlängert werden sollte. Das Europaparlament kam zu dem Schluss, die Rechtfertigungen der Europäischen Kommission zur Beibehaltung von Ausnahmegenehmigungen für Cadmium seien „offensichtlich falsch“.
Anstatt die Abstimmung des Europaparlaments anzuerkennen und diese Ausnahmeregelung aufzuheben, beschloss die Europäische Kommission jedoch, erneut zu begutachten, ob diese Ausnahme auch in Zukunft beibehalten werden soll oder nicht.
In der Petition wird erklärt, dass die Abstimmung des Europaparlaments vom Mai 2015 bedeutet, dass in der EU in Folge dieser Abstimmung mit Wirkung vom 1. Juli 2014 Cadmium-Quantenpunkte gesetzlich nicht mehr zulässig sind.
Michael Edelman, CEO von Nanoco Group plc, einem weltmarktführenden Unternehmen im Bereich der Entwicklung und Herstellung cadmiumfreier Quantenpunkte und weiterer Nanowerkstoffe mit Sitz im englischen Manchester, sagte dazu: „Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, weiterhin neue Cadmium-Displays auf dem Markt zuzulassen. An Alternativen mangelt es nicht, und die ehemalige Ausnahme für Cadmium-Quantenpunkte hat mit der Abstimmung des Parlaments an Gültigkeit verloren. Deshalb ergibt es keinen Sinn, dass die Kommission die Ausnahmegenehmigung für Quantenpunkte erneut beurteilen will – und darum haben wir uns an den Petitionsausschuss gewandt.“
Artikel von: NANOCO GROUP PLC
Artikelbild: © Tatyana Vyc – shutterstock.com