Warnung vor Telefonbetrug
Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft muss sich mit einem neuen Phänomen des Telefonbetruges befassen. Die Opfer werden am Telefon unter Druck gesetzt, eingeschüchtert und aufgefordert, grössere Geldbeträge zu überweisen.
Bereits wurden zwei Anzeigen eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass weitere Personen angegangen werden.
Mittels sogenannten Call-ID-Spoofing1 gelingt es einer unbekannten Täterschaft, die Echtheit eines Anrufs vorzutäuschen, indem z.B. bei einer angerufenen Person anstatt der Originalrufnummer des Anrufers die Rufnummer einer Behörde oder eines Unternehmens eingeblendet wird. Der Anrufer sendet, meist über die Internettelefonie (Voice Over IP), nebst dem Telefonsignal, auch noch eine falsche Telefonnummer mit. Die Täterschaft, welche sich in der Regel im Ausland befindet, nutzt dazu die Offenheit des Internets.
In den konkreten Fällen geben sich Unbekannte als Mitarbeiter einer Migrationsbehörde, des Staatssekretariats für Migration, anderer Staatssekretariate oder eines „High Commissioner“ von einem „Migration Office“ aus. Wegen angeblich fehlender Formulare oder Verstössen gegen Bestimmungen, werden die Angerufenen, bei denen es sich in der Regel um ausländische Personen handelt, eingeschüchtert und Sanktionen in Aussicht gestellt. Entweder wird ihnen mit sofortiger Verhaftung oder mit Ausschaffung gedroht. Die vermeintlichen Behörden würden von den Sanktionen Abstand nehmen, wenn die Betroffenen sofort mehrere tausend Franken via Geldtransfer-Institute in ein anderes Land überweisen.
Die Staatsanwaltschaft rät grundsätzlich zur Vorsicht, wenn sie von Unbekannten telefonisch oder per E-Mail aufgefordert werden, Geld zu überweisen. Bestehen Zweifel über die Richtigkeit der Forderung, so wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeiwache.
Meldung von: Kantonspolizei Basel-Stadt
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