Neuer Präsident des CITES-Tierkomitees aus der Schweiz

In den kommenden drei Jahren wird ein Schweizer Präsident des Tierkomitees von CITES sein. Mathias Lörtscher wurde zum Präsidenten gewählt. Das multilaterale Abkommen schützt sowohl Pflanzen als auch Tiere gegen die Übernutzung durch den Handel.

Lörtscher leitet den Fachbereich Artenschutz und Drittlandimporte beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Tier- und Pflanzenarten weltweit nachhaltig nutzen und erhalten: Das ist das Ziel von CITES, der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Dieses Jahr fand die Konferenz der 183 Vertragsstaaten vom 24. September bis 4. Oktober in Johannesburg statt.

Auf der Traktandenliste standen auch Wahlen: Bei den beiden Fachgremien, dem Tier- und dem Pflanzenkomitee, war die Spitze des Tierkomitees neu zu besetzen. Zu dessen Präsidenten für die nächste Amtsperiode bis 2019 wurde der Schweizer Delegationsleiter Mathias Lörtscher erkoren. Ursula Moser, die ebenfalls im Fachbereich Artenschutz und Drittlandimporte des BLV arbeitet, ist im Pflanzenkomitee neu stellvertretendes Mitglied für die europäische Region.

Im Tier- und im Pflanzenkomitee haben Spezialistinnen und Spezialisten aus den jeweiligen Bereichen Einsitz. Ihre Aufgabe besteht darin, die CITES-Konferenzen fachlich zu unterstützen. Mathias Lörtscher möchte, dass sich alle Mitgliedstaaten, insbesondere die Exportländer von Tieren und Tierprodukten, an der Umsetzung der Konferenzbeschlüsse beteiligen können. „Die Entscheide sollen zudem auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren.“

Reptilleder: stärkere Kontrollen

In Johannesburg sind die CITES-Staaten übereingekommen, die Kontrollen beim Handel mit Schlangen bzw. Schlangenleder auszubauen. Die Nachverfolgbarkeit der Tierprodukte wird verbessert, die Nachhaltigkeit der Jagd sichergestellt und die Überprüfung von Zuchtbetrieben gefordert. Das Tierkomitee, welches sich grundsätzlich mit dem Thema Nachverfolgbarkeit befasst, will in den nächsten drei Jahren einen neuen, schnelleren Prozess für die Überprüfung einführen.

Seit 1989 ist der internationale gewerbsmässige Handel mit Elfenbein verboten. Neu gibt es nun auch auf nationaler Ebene ein entsprechendes Handelsverbot, und zwar für Märkte, auf denen Elfenbein mit zweifelhafter Herkunft zu kaufen ist. Zusätzlich hat die Konferenz weitere Massnahmen respektive Aktionspläne beschlossen. Diese sollen den Schutz der Elefanten verstärken sowie die Bekämpfung der Wilderei, des illegalen Handels und der damit verbundenen Korruption und Nachfrage in Importländern.

Bei zahlreichen weiteren Pflanzen und Tieren gab es ebenfalls Weichstellungen für mehr Schutz, so z. B. bei Rosenhölzern, Bubinga-Holz, Adlerholz, Kakteen, Schuppentieren, dem Löwen, diversen Reptilien, Amphibien und Graupapageien. Darüber hinaus rückten die Meerestiere vermehrt in den Fokus. So wurden wiederum mehrere Haiarten, Rochen und die Nautilusse in die CITES-Anhänge aufgenommen.

 

Artikel von: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Artikelbild: Symbolbild © JONATHAN PLEDGER  – shutterstock.com

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