Kapo St.Gallen: Rendite genial? Verlust total! – Online-Anlagebetrug
Mit diesem Titel warnt die Schweizerische Kriminalprävention bereits seit dem Jahr 2021. Grundsätzlich handelt es sich beim Anlagebetrug um eine alte Masche, das gab es schon immer.
Heute akquirieren die Täter ihre potentiellen Opfer jedoch über Onlinemedien.
Die meisten Betroffenen geben an, dass sie durch selbständiges Suchen nach Anlagemöglichkeiten oder durch eine interessante Werbung (Popup, Werbebanner, Spam-Mail, gefälschte Online-News, etc.) den Tätern auf den Leim gekrochen sind. Die Online-Auftritte sind professionell gestaltet und es werden hohe Gewinne in kurzer Zeit in Aussicht gestellt. Nachdem sich Interessentinnen oder Interessenten mit ihren persönlichen Kommunikationsdaten registriert haben, werden sie zeitnah durch die Betrüger, welche sich als „Berater“ ausgeben, telefonisch kontaktiert. Es wird in zahlreichen Gesprächen eine Vertrauensbasis aufgebaut. Die späteren Opfer werden dazu animiert, einen kleinen Betrag (z.B. Fr. 250.00) zu „investieren“ und gleichzeitig wird ein persönliches Online-Kundenkonto eröffnet.
Die angeblichen Berater gaukeln mit gefälschten Charts/Dokumenten etc. vor, dass sich die erste Investition innert kurzer Zeit vervielfacht habe. Durch die erfolgreiche Investition und den häufig stattfindenden Kontakten (per Telefon, Mail, Whatsapp etc.) werden die Betroffenen zu immer weiteren und höheren Einlagen verleitet. Warnungen von Dritten (Hausbank, Bekannte) ignorieren die Betroffenen oftmals, zumal im Online-Kundenkonto ein massiver Wertzuwachs des „investierten“ Geldes ersichtlich ist.
Wird eine Rückzahlung verlangt, werden vom „Berater“ verschiedene Gründe genannt, weshalb diese (noch) nicht möglich ist. Die Betroffenen werden aufgefordert, zuerst Steuern und Gebühren zu bezahlen oder in andere Anlagen umzuschichten, was wiederum mit Kosten verbunden ist. Die Geschichten sind sehr vielfältig – Ziel ist einzig, dass die Betroffenen noch mehr Geld überweisen. Die Betroffenen erhalten weder das „investierte“ Geld noch den vermeintlichen Gewinn. Meist kommt es Wochen oder Monate nach der Erkenntnis, dass man einem Betrug erlegen ist, zu einem sogenannten Recovery Scam (Rückforderungsbetrug). Die Betroffenen werden von angeblichen Anwälten kontaktiert. Diese geben vor, gegen Bezahlung von Honoraren, Gebühren, Steuern, etc. in der Lage zu sein, das investierte Geld sowie den erzielten Gewinn zurückzuführen. Auch hier sind die Lügengeschichten vielfältig. Geprellte Anleger verlieren beim Recovery Scam oftmals zusätzlich hohe Summen, da sie auf die Rettung des Geldes hoffen. Selbstverständlich gehört auch das Ausnützen dieser Hoffnung zum gesamten Lügengebilde der Täter.
Die Kantonspolizei St.Gallen nahm in den Jahren 2022 über 85 Anzeigen und 2023 (bis Herbst) über 70 Anzeigen entgegen, bei denen der beschriebene modus operandi zu Grunde lag. Die angezeigte Schadenssumme („investierte“ Gelder) belief sich 2022 auf ca. CHF 8.5 Mio. und 2023 (bis Herbst) auf über CHF 5.5 Mio. Die Schadenssumme der angezeigten Online-Anlagebetrugsfälle bei allen Schweizerischen Polizeikorps dürfte sich 2022 auf weit über CHF 100 Mio belaufen. Bekanntlich ist das Dunkelfeld nicht angezeigter Fälle sehr hoch. Die tatsächliche Schadenssumme dürfte deshalb um ein Vielfaches grösser sein.
Betroffene Geschädigte sind eher männlich (2/3 Männer, 1/3 Frauen) und verfügen oft auch über einen hohen Bildungsgrad. Der Verlust ganzer Vermögen führt immer wieder zu tragischen menschlichen Schicksalen. Die Abteilungen Wirtschaftsdelikte sowie IT-Forensik und Cybercrime der Kantonspolizei St.Gallen sind national und international vernetzt. Sie führen gemeinsam mit anderen Polizeikorps Ermittlungen zur Identifikation der zahlreichen aus dem Ausland agierenden Tätergruppierungen durch. Den Ermittlerinnen und Ermittlern stellen sich dabei grosse Herausforderungen, zumal die Täterschaft hochprofessionell arbeitet und sich modernster Mittel zur Verschleierung von Geldflüssen und Kommunikationswegen bedient. Die Präventionsarbeit zur Verhinderung solcher Delikte nimmt dabei eine hohe Priorität ein. Die „besten“ Fälle sind diejenigen, welche erst gar nicht geschehen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen