Bundesrat plant Reformen: Orientierungstag für Frauen und neue Dienstpflicht-Modelle
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 den vertiefenden Bericht des VBS zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems zur Kenntnis genommen.
Er hat das VBS beauftragt, bis Ende 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung des obligatorischen Orientierungstages für Frauen zu erarbeiten.
Zudem hat er das VBS beauftragt, ihm bis Ende 2027 Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen.
Der Bundesrat hat verschiedentlich festgehalten, dass bei den Beständen von Armee und Zivilschutz Handlungsbedarf besteht. Zudem muss das Leistungsprofil des Zivilschutzes aufgrund der heutigen Bedrohungslage erweitert werden. Eine Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems sollte daher ins Auge gefasst werden. Am 4. März 2022 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, mit der «Sicherheitsdienstpflicht» und der «bedarfsorientierten Dienstpflicht» zwei Varianten für die langfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems zu vertiefen. Dies mit dem Ziel, die Personalbestände von Armee und Zivilschutz längerfristig zu sichern.
Zwei Varianten für die langfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems
In der „Sicherheitsdienstpflicht“ sind wie heute ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig. Sie leisten Dienst in der Armee oder im Katastrophenschutz, einer neuen aus Zivilschutz und Zivildienst fusionierten Organisation in der Zuständigkeit der Kantone. In der «bedarfsorientierten Dienstpflicht» wird die Dienstpflicht auf Schweizer Frauen ausgeweitet, wobei nur Dienst leistet, wer für die Alimentierung von Armee und Zivilschutz benötigt wird. Der Zivildienst bleibt bestehen. In beiden Varianten werden mehr Diensttage im Zivilschutz und weniger in den Tätigkeitsbereichen des heutigen Zivildienstes geleistet. Der vertiefende Bericht zeigt, dass sich sowohl die „Sicherheitsdienstpflicht“ als auch die «bedarfsorientierte Dienstpflicht» dazu eignen, die Bestandesprobleme von Armee und Zivilschutz langfristig zu lösen.
Gemäss Bericht des VBS fallen bei beiden Varianten Investitionen für Unterkünfte und Ausbildungsinfrastruktur in der Höhe von schätzungsweise 900 Millionen Franken an. Ebenfalls in beiden Varianten steigen die jährlichen Kosten für Bund und Kantone um rund 900 Millionen Franken.
Laufende Arbeiten berücksichtigen
Da von diesen Kosten Bund und Kantone betroffen sind, hat der Bundesrat beschlossen, die Variante „Sicherheitsdienstpflicht“ im Rahmen des Projekts «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» in der Arbeitsgruppe 4 mit den Kantonen zu behandeln.
Zudem will der Bundesrat die Ergebnisse weiterer laufender Arbeiten berücksichtigen. Er hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2027 Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen, sobald belastbare Erkenntnisse zur Auswirkung der Revisionen von Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) und Zivildienstgesetz (ZDG) und der durch die Armee ergriffenen Massnahmen auf die Alimentierung von Armee und Zivilschutz sowie die Resultate der Gespräche mit den Kantonen vorliegen. Dabei soll eine Beteiligung von Ausländern an der Dienstpflicht geprüft werden.
Obligatorischer Orientierungstag für Frauen soll eingeführt werden
Der Bundesrat will einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizerinnen einführen. An diesem Tag, der für junge Männer bereits Pflicht ist, erhalten die jungen Frauen einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz. Das verbessert zum einen die Chancengleichheit, zum anderen ist der Bundesrat davon überzeugt, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden.
Für diesen obligatorischen Orientierungstag für Frauen braucht es eine Änderung der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Ende 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.
Quelle: Schweizer Armee
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