Schweiz: Fasnachts-Accessoire oder verboten? Diese Spielzeugwaffen landen bei der Polizei
Mit einer importierten Spielzeugwaffe an die Fasnacht? Aufgepasst!
Was wie eine echte Waffe aussieht und nicht durchsichtig ist, fällt unter das Waffengesetz und darf nicht ohne Bewilligung in die Schweiz importiert werden.
Solche Spielzeugwaffen werden beim Zoll abgefangen und landen bei der Polizei.
Der Besteller oder die Bestellerin muss in einem solchen Fall mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Screenshot Video Kantonspolizei Thurgau
Was ist los im Kanton Appenzell-Innerrhoden?
Für Jura