Ob- und Nidwalden prüfen gemeinsamen Standort für Verkehrssicherheitszentrum
Im Rahmen der Planungen für die jeweiligen Standorte des Verkehrssicherheitszentrums (VSZ OW/NW) ergibt sich eine Möglichkeit für eine Zusammenlegung auf dem Areal Werkhof Foribach in Sarnen.
Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben eine Projektgruppe beauftragt, welche in einem ersten Schritt die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen analysieren soll.
Seit Januar 2002 nimmt das gemeinsame Verkehrssicherheitszentrum Obwalden und Nidwalden (VSZ OW/NW) für beide Kantone die gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Strassenverkehrs und der Schifffahrt wahr. Aktuell verfügt das VSZ OW/NW über zwei Standorte: beim Polizeigebäude auf dem Areal Foribach in Sarnen und beim Areal Kreuzstrasse in Stans.
Neubauprojekte in beiden Kantonen in Planung
In den Plänen zur künftigen Entwicklung des Areals Kreuzstrasse hat der Kanton Nidwalden einen Neubau für das VSZ OW/NW am Standort Stans vorgesehen. Parallel dazu hat sich der Regierungsrat des Kantons Obwalden entschieden, das VSZ OW/NW an einem neuen Standort auf dem kantonseigenen Areal Werkhof Foribach zu planen. Voraussetzung dafür ist, dass der bestehende Anschluss zur Nationalstrasse A8 angepasst wird. Der Regierungsrat hat dazu die Erarbeitung eines entsprechenden Vorprojektes für die Erschliessung genehmigt.
„Durch die Verlegung an den neuen Standort ergeben sich neue Möglichkeiten für die Entwicklung des Areals Foribach, auf dem sich das Polizeigebäude befindet“, führt der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad aus.
Gemeinsamer Standort gemäss Machbarkeitsstudie möglich
Im Austausch zu diesem Thema haben in beiden Regierungen Überlegungen zur Möglichkeit eines gemeinsamen Standorts für das VSZ OW/NW auf dem Areal Werkhof Foribach in Sarnen stattgefunden.
Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag beider Kantone zeigt auf, dass auf dem Areal Werkhof Foribach in Sarnen nebst der Einzellösung für den Kanton Obwalden auch die Zusammenlegung der Fahrzeugkontrolltätigkeit an diesem gemeinsamen Standort realisierbar wäre.
In einer Projektgruppe mit Vertretenden beider Kantone werden in einem nächsten Schritt die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Standort geprüft. «Ziel ist es, ein zeitgemässes und funktionales Dienstleistungszentrum zu schaffen, welches sämtliche Anforderungen der Region abdecken kann. Dabei ist es wichtig, dass alle Möglichkeiten geprüft werden – auch der Nutzen von Synergien bei einer Zusammenlegung des Bereichs der Fahrzeugprüfungen», hält die Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser- Frutschi fest. Administrative Geschäfte wie die Erneuerung eines Führerausweises sollen weiterhin auch in Nidwalden erledigt werden können. Zudem sollen allfällige Bedürfnisse im Zusammenhang mit Spezialfahrzeugen berücksichtigt werden können.
Die Entscheidungsgrundlagen sollen den beiden Regierungen von Obwalden und Nidwalden im September 2025 vorliegen, um das weitere Vorgehen zu definieren.
Quelle: Staatskanzlei Nidwalden
Bildquelle: Staatskanzlei Nidwalden