Basel-Stadt BS: Ernsthafte Konsequenzen für Amokdrohungen – fünf Verfahren hängig
Wer in den sozialen Medien oder mit Kritzeleien eine Amoktat androht, begeht keinen harmlosen Scherz, sondern eine ernsthafte Straftat.
Die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Basel-Stadt gehen dagegen konsequent vor.
Dabei können sie in vielen Fällen die Urheberschaft identifizieren und ins Recht fassen.
Das jüngste Beispiel ereignete sich am vergangenen Sonntag, 9. Februar 2025.Die Kantonspolizei Basel-Stadt konnte aufgrund einer Meldung eine jugendliche Person identifizieren, welche zuvor in einem Chat eine Drohung gegen ihre Schule ausgesprochen hatte. Die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt eröffnete in der Folge ein Verfahren wegen Schreckung der Bevölkerung.
Derartige Amokdrohungen sorgen seit Wochen für Angst und Schrecken. Bei der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt sind in diesem Kontext zurzeit fünf Jugendstrafverfahren gegen mutmassliche Täterinnen und Täter sowie fünf Verfahren gegen unbekannt hängig.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weisen ausdrücklich darauf hin, dass verschiedenste Drohungen weltweit bereits viel Leid und Angst verursacht haben. Drohungen als Scherz oder Mutprobe sind nicht lustig und zudem geschmacklos. Bei Drohungen gegen Leib und Leben ermitteln die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen und setzen alles daran, die Täterinnen und Täter ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Eine solche Drohung kann auch bei jugendlichen Täterinnen und Tätern zu einer Verurteilung und hohen Kosten führen.
Die Kantonspolizei bittet Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder und Jugendlichen für dieses Thema zu sensibilisieren und auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt