Schweiz: Studie zu Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich – Täter meist über 60

Eine Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) beleuchtet die Hintergründe von Tötungsdelikten mit Schusswaffen im häuslichen Bereich in der Schweiz. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 über die Ergebnisse informiert. Die Untersuchung zeigt, dass es sich bei den Tatpersonen fast ausschliesslich um Männer handelt, mehrheitlich sind es Schweizer im Alter von über 60 Jahren. Besonders gefähr-det sind Schweizer Frauen der gleichen Altersgruppe. Zudem zeigt die Studie, dass Informationen zu Legalität und Herkunft der Schusswaffen oft fehlen.

Schusswaffen spielen bei Tötungsdelikten in der Schweiz eine wichtige Rolle. Während der Gebrauch von Schusswaffen bei Tötungsdelikten in den letzten drei Jahrzehnten insgesamt zurückgegangen ist, fiel der Rückgang im häuslichen Bereich deutlich geringer aus. Die Studie im Auftrag des EBG analysiert die Hintergründe dieser Tötungsdelikte mit Schusswaffen in der Schweiz.

Die Studie ist eine Folgemassnahme des Postulats 19.3618 Graf Maya Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld. Bericht zu Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz». Der Bundesrat hatte das EBG unter anderem damit beauftragt, die Herkunft und den Erwerb von Schusswaffen bei Tötungsdelikten zu untersuchen. Die Studie wurde von der Universität St. Gallen durchgeführt und dient als Grundlage, um bestehende Schutzmassnahmen zu überprüfen und den missbräuchlichen Gebrauch von Schusswaffen weiter zu vermindern.

Soziodemografische Merkmale der Täterschaft und Opfer

Bei den Tatpersonen von Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich handelt es sich fast ausschliesslich um Männer (von 41 Tatpersonen zwischen 2015 und 2022 war eine weiblich). Über 60-Jährige sind klar übervertreten, das durchschnittliche Alter ist damit deutlich höher als bei häuslichen Tötungsdelikten ohne Schusswaffen oder bei ausserhäuslichen Schusswaffentötungen. Auffällig ist weiter, dass der Anteil der Täter und Täterinnen mit Schweizer Staatsangehörigkeit bei häuslichen Schusswaffentötungen doppelt so hoch ist wie bei häuslichen Tötungen ohne Schusswaffeneinsatz. Die Studie sieht einen möglichen Faktor darin, dass Schweizer Männer aufgrund des Militärdienstes häufiger eine Schusswaffe besitzen als Männer ohne Schweizer Staatsangehörigkeit.

Welche Waffen für Tötungen im häuslichen Bereich effektiv eingesetzt wurden, lässt sich jedoch nicht abschliessend feststellen. Die Studie weist in diesem Zusammenhang auf Lücken hin: Informationen zur Legalität und Herkunft der Schusswaffen fehlten in Fällen häuslicher Tötungsdelikte oft, obwohl diese Daten für eine bessere Risikoanalyse entscheidend wären.

Ein wichtiges Merkmal bei Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich ist der hohe Anteil an Fällen, bei denen sich der Täter oder die Täterin nach der Tat selbst tötet (sogenannte Homizid-Suizide): Zwischen 2015 und 2022 betraf dies 61 Prozent aller Fälle von Tötungsdelikten mit Schusswaffen, wobei sämtliche Täter männlich waren.

Die Analyse zeigt weiter, dass es sich bei den Opfern von häuslichen Schusswaffentötungen mehrheitlich um weibliche Personen handelt. Die Opfer sind ebenfalls durchschnittlich älter als bei häuslichen Tötungsdelikten ohne Schusswaffen oder bei ausserhäuslichen Schusswaffentötungen und besitzen häufiger die Schweizer Staatsangehörigkeit als bei häuslichen Tötungsdelikten ohne Schusswaffen.

Empfehlungen und nächste Schritte

Die Studie empfiehlt unter anderem verstärkte Präventionsmassnahmen für ältere Personen und betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und verschiedenen Akteuren sowie deren Sensibilisierung. Angesprochen sind unter anderem das nahe Umfeld, Spitäler und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Strafverfolgungsbehörden die Erfassung und Dokumentation schusswaffenrelevanter Informationen stärker in den Fokus rücken, um so eine bessere Grundlage für die Analyse von Risikofaktoren und Präventionsmassnahmen zu erhalten. Ausserdem soll in Fällen von Warnsignalen die Beschlagnahmung einer Schusswaffe nach Artikel 31 des Waffengesetzes durch die Behörden konsequent geprüft werden. Das EBG wird die Studienergebnisse in die laufenden Arbeiten zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt einbinden und die Zusammenarbeit mit kantonalen und interkantonalen Behörden weiter verstärken.

 

Quelle: Der Bundesrat
Bildquelle: Symbolbild © CrimeScene/Shutterstock.com

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