Zurzach AG: Brut- und Setzzeit hat begonnen – Hunde müssen im Wald angeleint werden
Es herrscht Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.
Vom 1. April bis zum 31. Juli müssen Hunde in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden!
Lassen Sie Ihren Hund während der Brut- und Setzzeit auch nicht mehr im hohen Gras auf Wiesen und Feldern frei laufen!
Fehlbare müssen mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft rechnen. Ausserdem setzen diese neben dem Leben der Wildtiere auch dasjenige ihres Hundes aufs Spiel.
Dazu ein Auszug aus der Jagdverordnung des Kantons Aargau:
- § 19/1 Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
- § 19/2 Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
- § 22/1 Mitglieder der Jagdgesellschaft sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher können streunende Hunde, die beim Wildern angetroffen werden oder für Wildtiere eine unmittelbare Gefahr darstellen und nicht eingefangen werden können, abschiessen, wenn die Halterin oder der Halter schriftlich verwarnt worden oder nicht bekannt ist. Beim Reissen von Wild angetroffene Hunde dürfen auf der Stelle abgeschossen werden.
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet
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