Untersuchung gegen Informations- und Präventionschef der Walliser Kantonspolizei
Infolge Medienanfragen bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, dass die Untersuchung gegen Jean-Marie Bornet wegen Amtsmissbrauch und Verletzung gegen das Waffengesetz nach wie vor offen ist.
Rekapitulation:
Am 25. Oktober 2016 zeigte der Richter des Bezirksgerichts von Martinach Jean-Marie Bornet, Informations- und Präventionschef der Walliser Kantonspolizei bei der Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zu falscher Zeugenaussage und Amtsmissbrauch an. Die Anzeige erfolgte aufgrund eines Prozesses gegen eine Jean-Marie Bornet nahestehende Person. Gegen das erstinstanzliche Urteil wurde beim Kantonsgericht Wallis Berufung eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung gegen Jean-Marie Bornet wegen Anstiftung zu falscher Zeugenaussage und Amtsmissbrauch. Diese wurde in der Folge auf den Verstoss gegen das Waffengesetz ausgeweitet.
Nach den ersten Ermittlungshandlungen teilte der zuständige Staatsanwalt dem Beschuldigten am 15. Dezember 2016 seine Absichten mit:
- Ihn wegen Verletzung des Waffengesetztes zu verurteilen, da er eine private Faustfeuerwaffe an eine nahestehende Person ausgeliehen hatte, welche keinen Waffenschein besass. Die Untersuchung in diesem Bereich geht weiter.
- Die Untersuchung wegen Amtsmissbrauch in Abwarten des Berufungsurteils gegen die nahestehende Person von Jean-Marie Bornet provisorisch zu suspendieren. Dieser Suspendierungsgrund fiel aufgrund des Rückzugs der Berufung dahin. Die Untersuchung geht also auch in diesem Bereich weiter.
- Den Bereich der Anzeige betreffend die Anstiftung zur falschen Zeugenaussage einzustellen. Die Person, welche Jean-Marie Bornet angeblich zu einer solchen falschen Zeugenaussage angestiftet haben soll, wurde in Tat und Wahrheit nicht als Zeuge angehört. Die Einstellung des Verfahrens in diesem Bereich wurde formell noch nicht vorgenommen.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis
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