Genf GE: Polizei zieht E-Trottinetts mit über 20 km/h aus dem Verkehr

Auf Nachfrage erklärte die Polizei, dass die zunehmende Verbreitung von E-Trottinetts auch für sie zur wachsenden Herausforderung geworden sei.

Der Grund: Nahezu alle E-Trottinetts, die heute auf dem Markt erhältlich sind, können technisch mehr als 20 km/h erreichen – und sind damit nicht mit den geltenden Verkehrsregeln in der Schweiz vereinbar.

Im Unterschied zum Auto, bei dem die gefahrene Geschwindigkeit ausschlaggebend ist, wird bei E-Trottinetts bereits die technische Fähigkeit zur höheren Geschwindigkeit als Verstoss gewertet. Wird eine Person im Strassenverkehr mit einem solchen Gerät angehalten, führt die Polizei einen Test durch – in den meisten Fällen lässt sich das Trottinett elektronisch „entdrosseln“. Wird eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen, wird das Fahrzeug beschlagnahmt und auf den Abschleppplatz gebracht. Die Kosten für eine technische Umrüstung sind so hoch, dass dies praktisch immer zur Zerstörung des Fahrzeugs führt.

Pflicht zur Aufklärung liegt beim Verkäufer

Gemäss den rechtlichen Vorgaben müssen Verkäufer bei Trottinetts, die technisch mehr als 20 km/h oder 500 Watt Leistung erreichen (also potenziell entdrosselbar sind), klar darauf hinweisen, dass die Nutzung ausschliesslich auf Privatgelände erlaubt ist. Dieser Hinweis muss im Kaufvertrag oder in den AGB enthalten sein – fehlt er, kann der Händler für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Mehrere Bürger, die sich an die Ombudsstelle MIPP wandten, gaben an, dass sie beim Kauf ausdrücklich gefragt hätten, ob ihr E-Trottinett in der Schweiz zulässig sei – sie seien jedoch nicht über die Rechtslage informiert worden. Gleichzeitig gaben Verkäufer in einem TV-Interview an, dass viele Kunden ganz bewusst schnellere Geräte verlangen.

Frust und Unsicherheit bei den Betroffenen

Viele Betroffene fühlten sich durch das Vorgehen der Polizei ungerecht behandelt. Sie hätten sich im Vorfeld informiert und sich bemüht, gesetzeskonform zu handeln. Die Konfiszierung eines teuren Fahrzeugs – in der Schweiz frei im Handel erhältlich – erschien ihnen unverhältnismässig. Die Folge: wachsendes Misstrauen gegenüber Polizei und Behörden.

Aufklärungsbedarf erkannt

Um solche Missverständnisse und Rechtsverstösse künftig zu vermeiden, fordern die Autoren des Berichts eine klare Informationspflicht für Verkäufer und Behörden. Jeder Besitzer müsse wissen, dass ein E-Trottinett, das technisch mehr als 20 km/h fahren kann, nicht im öffentlichen Strassenverkehr (Strasse, Veloweg etc.) zugelassen ist – selbst wenn diese Geschwindigkeit nicht genutzt wird.

Ziel sei es, die Nutzer zu verantwortungsbewusstem Handeln zu befähigen und kostspielige Sanktionen und Verluste zu vermeiden. Eine breit angelegte Informationskampagne könnte zudem das Bewusstsein stärken, Büsse und Konfiskationen reduzieren – und schliesslich auch die Akzeptanz für das polizeiliche Vorgehen verbessern.

 

Quelle: Kanton Genf
Bildquelle: Symbolbild © Miljan/Depositphotos.com

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