Elgg ZH: Frau soll acht Brände gelegt haben – Anklage wegen Brandstiftung erhoben

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat Mitte Mai 2025 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen eine Frau wegen Brandstiftung erhoben.

Ihr wird vorgeworfen, 2024 in der Gemeinde Elgg innerhalb von vier Monaten achtmal mutwillig Feuer gelegt zu haben. Bei den Brandfällen wurden mehrere Gebäude massiv beschädigt und es entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 2,6 Millionen Franken.

Im vergangenen Jahr kam es im Ortskern von Elgg sowie in der näheren Umgebung zu einer Serie von Brandstiftungen. Die intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland führten Mitte 2024 zur Festnahme einer 44- jährigen, ortsansässigen Schweizerin (>>Polizei.news berichtete<<).

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat ihre Untersuchungen abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen die Beschuldigte erhoben. Ihr wird vorgeworfen, im Zeitraum von Mitte März 2024 bis Anfang Juli 2024 an verschiedenen Örtlichkeiten in der Gemeinde Elgg mutwillig Feuer gelegt und dabei Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht zu haben.

Insgesamt soll die geständige Beschuldigte achtmal Feuer gelegt haben: In vier Fällen blieb es beim Versuch mit vergleichsweise marginalen Schäden, in den anderen vier Fällen verursachten die Brände jedoch massive Schäden. Dabei wurden Wohngebäude, Scheunen und ein Auto in Mitleidenschaft gezogen und es entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 2,6 Millionen Franken.

Ein von Sachverständigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland erstelltes forensisch/psychologisches Gutachten diagnostiziert der Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit.

Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht deshalb neben einer mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafe auch die Anordnung einer stationären Massnahme. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit auf das zuständige Gericht übergegangen.

Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich (Facebook)

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