Zürich ZH: Polizei rät zu Einwilligungsschreiben für alleinreisende Kinder und Jugendliche
Auch Minderjährige können ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht die Eltern sind oder nicht über die elterliche Sorge verfügen, in die Schweiz ein- oder ausreisen.
Bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich schenkt die Kantonspolizei aber dem Schutz von Minderjährigen besonderen Beachtung.
Deshalb empfiehlt die Kantonspolizei Zürich allein reisenden Minderjährigen, eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder der Person mitzuführen, die über die elterliche Sorge verfügt. Darin sollten deren Personalien und Telefonnummer aufgeführt sein. Weiter sind Angaben wie beispielsweise Reisedatum, Reiseziel, Reisedauer und Reisegrund nützlich.
Reist das Kind nicht allein, ist es erfahrungsgemäss nützlich, wenn die Begleitperson für den Grenzübertritt eine Passkopie des andern Elternteils (beider Eltern, wenn die Begleitperson nicht Elternteil ist) mit sich führt. Zudem soll die telefonische Erreichbarkeit der Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt des Grenzübertritts gewährleistet sein.
Die Kantonspolizei Zürich verfügt weder über ein Formular, noch gibt es zur Einverständniserklärung besondere Formvorschriften. Die Erklärung kann in Briefform verfasst werden.
Mit der vertieften Kontrolle von minderjährigen Reisenden erfüllt die Kantonspolizei die Verpflichtung der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens über Kindesentführung. Demnach sind Massnahmen zu ergreifen, um Entführungen von Kindern zu verhindern. Dies umfasst auch die Überprüfung, ob ein Elternteil, der allein mit einem Kind reist, tatsächlich die Genehmigung für die Auslandsreise hat. Ebenso muss festgestellt werden, ob eine begleitende Person die Erlaubnis der Eltern für die Reise des Kindes hat.
Ob bei der Einreise in ein anderes Land eine Reisevollmacht erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. Es empfiehlt sich, bei den örtlichen Behörden oder der Botschaft zu erfragen, welche Dokumente für Minderjährige erforderlich sind und wie diese ausgestellt werden müssen. Einige Länder verlangen beispielsweise eine Bestätigung der Dokumente durch einen Notar oder ein Konsulat des Ziellands.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
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