Obergericht Aargau: 8 Jahre Freiheitsstrafe wegen tödlicher Frontalkollision

Bestätigung des Schuldspruchs wegen vorsätzlicher Tötung. Teilweise Gutheissung der Berufung in Bezug auf das Strafmass.

Das Obergericht bestätigt in Bezug auf den Verursacher einer Frontalkollision, bei der am 2. November 2014 zwischen Seon und Schafisheim zwei Menschen starben und zwei weitere schwer verletzt worden sind, die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Lenzburg wegen mehrfacher eventual-vorsätzlicher Tötung, mehrfacher eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung und qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung.

In Bezug auf die verhängte Freiheitsstrafe von 11 Jahren heisst es die Berufung des Beschuldigten teilweise gut und spricht neu eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren aus.

Das Urteil des Obergerichts kann innert 30 Tagen mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

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