Kanton Zürich: Pilotprojekt zeigt – dynamisches Electronic Monitoring funktioniert

Als erster Kanton hat Zürich das dynamische Electronic Monitoring zur systematischen Überwachung von behördlichen Auflagen im Bereich der häuslichen Gewalt erprobt.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen spricht sich der Kanton Zürich für eine kantonsübergreifende Lösung aus.

Beim dynamischen EM tragen sowohl mutmassliche Tatperson als auch Opfer ein Ortungsgerät. Das Pilotprojekt lief über ein Jahr lang im Rahmen der nationalen „Roadmap Häusliche Gewalt“. Nun ist es abgeschlossen.

Seine Ergebnisse schaffen eine fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung des Opferschutzes.

Die zentrale Erkenntnis des Pilotprojekts: Dynamisches EM funktioniert grundsätzlich. Damit das System jedoch seine volle Wirkung entfalten kann, bedarf es einer Lösung für die ganze Schweiz: Zuständigkeiten, Reaktionszeiten und die geografische Abdeckung erfordern eine überkantonale, koordinierte Umsetzung – insbesondere mittels einer nationalen, mehrsprachigen Überwachungszentrale und einer überregionalen Koordination der polizeilichen Interventionen.

Der Kanton Zürich hat dank seiner Vorreiterrolle in diesem Projekt wichtige Erkenntnisse gewonnen, die für die gesamte Schweiz von Bedeutung sind. Die wichtigsten Punkte:

  • Grosszügige Rayonverbote (Radius mindestens zwei Kilometer) sowie die Kombination mit Annäherungsverboten erhöhen den Schutz der Opfer deutlich.
  • Die Überwachung setzt eine gute Instruktions- und Kooperationsfähigkeit der Betroffenen, klare Abläufe und mehrsprachige Betreuung voraus.
  • Eine enge interinstitutionelle Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen ist entscheidend.
  • Die Zustimmung der Opfer ist eine zentrale Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Massnahme.

Die Lebensrealität von Menschen macht nicht an Kantonsgrenzen halt. Deshalb ist eine auf den Kanton Zürich beschränkte Umsetzung nicht zielführend. Stattdessen plädieren die Direktion der Justiz und des Innern sowie die Sicherheitsdirektion dafür, in enger Zusammenarbeit mit dem Bund in erster Priorität eine interkantonale Lösung voranzutreiben.

Zudem sprechen sich die Sicherheitsdirektion sowie die Direktion der Justiz und des Innern dafür aus, die bestehenden strafprozessualen Instrumente – insbesondere die elektronische Überwachung von Rayonverboten – konsequent umzusetzen.

Der Kanton Zürich engagiert sich bereits heute mit einer Vielzahl von Massnahmen für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt – diese werden gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 1254/2024 systematisch weitergeführt und gezielt ausgebaut. Diese Massnahmen bauen auf früheren Entscheiden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zur bestehenden Opferhilfe auf und zielen darauf ab, sowohl Angebote zu verbessern als auch Zugang und Wirksamkeit zu erhöhen.

Zudem begrüsst der Kanton Zürich ausdrücklich die angekündigte Einführung einer systematischen, interinstitutionellen Analyse von Femiziden auf nationaler Ebene. Eine solche Aufarbeitung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Vermeidung von tödlicher Partnerschaftsgewalt.

„Wir wissen jetzt: Dynamisches Electronic Monitoring kann funktionieren. Der Kanton Zürich hat Pionierarbeit geleistet. Damit das Instrument auch tatsächlich nachhaltig seine Wirkung entfalten kann, müssen der Bund und alle Kantone zusammenarbeiten. Der Schutz von Gewaltbetroffenen duldet keinen Flickenteppich“, sagt Jacqueline Fehr, Regierungsrätin und Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern.

Der Kampf gegen häusliche Gewalt und der Schutz potenziell betroffener Personen bleibt eine zentrale Aufgabe. Mit dem Pilotprojekt dynamisches Electronic Monitoring konnte der Kanton Zürich einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Quelle: Kanton Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kanton Zürich

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