Stadt St.Gallen: Gebiet der mittleren und nördlichen Altstadt wird Begegnungszone

Das Gebiet der mittleren und nördlichen Altstadt wird ab Freitag (30.06.2017) zu einer Begegnungszone. In dieser Zone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Fussgängerinnen und Fussgänger sind vortrittsberechtigt. Ziel der Begegnungszone ist mehr Sicherheit sowie die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.

Am 3. März 2017 wurde über die Einführung der Begegnungszonen in der mittleren und nördlichen Altstadt informiert. Nachdem die Rekursfrist ohne Einsprachen endete, kann die Zone nun realisiert werden. Die letzten Signalisationen werden in dieser Woche angebracht und die Begegnungszonen gelten ab Freitag, 30. Juni 2017.

Innerhalb der Begegnungszonen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Fussgängerinnen beziehungsweise Fussgänger sind vortrittsberechtigt. Parallel dazu erfolgt eine „Liberalisierung des Veloverkehrs“. Dabei werden verschiedene bestehende Einbahnregelungen und Sperrzeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer aufgehoben.

Mit der Einführung der Begegnungszonen soll das Gebiet – zusammen mit der südlichen Altstadt – als Einheit wahrgenommen werden. Nebst der Erhöhung der Sicherheit sollen durch die Massnahmen auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert werden.


Plan Begegnungszone (Quelle: Stadtpolizei St.Gallen)

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © Stadtpolizei St.Gallen

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